Praxis-Beispiel

Ein Beschäftigter der Firma H soll zunächst für 8 Monate nach Paraguay und im direkten Anschluss für 10 Monate nach Bolivien entsandt werden. Er unterliegt sowohl während der Entsendung nach Paraguay als auch der Entsendung nach Bolivien nach § 4 SGB IV weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherungspflicht ([Abschnitt] 3.1). Dies gilt selbst dann, wenn sich der Auslandeinsatz in Bolivien erst am Ende der Entsendung nach Paraguay ergibt und er zwischen den Einsätzen in den beiden Staaten nicht nach Deutschland zurückkehrt.

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