FinMin Hamburg, Erlaß v. 27.1.2010, 53 - S 4501 - 010/06

In dem mit Bezugserlass (Erlass vom 28.11.2008, 53 – S 4501 – 10/06) mitgeteilten Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 7.10.2009, II R 58/08 entschieden, dass trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesellschafters die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht nach § 5 Abs. 3 GrEStG entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet. – Der diesem Urteil entgegenstehende Bezugserlass wird hiermit aufgehoben.

 

Normenkette

GrEStG § 3 Nr. 2

GrEStG § 5

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