Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 11.04.2000, 35-S 4500-2/50-17741

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.07.1999 (DStR 2000 S. 278) – entgegen seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 01.08.1990, BStBl II S. 1034 und BFH-Beschluss vom 19.12.1986, BFH/NV 1988 S. 463) – entschieden, dass alle in einem förmlichen Umlegungsverfahren nach dem BauGB durch Ausspruch einer Behörde erfolgenden Eigentumsänderungen an Grundstücken von der Grunderwerbsteuer befreit sind, wenn der neue Eigentümer in diesem Verfahren als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks Beteiligter ist. Die Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b GrEStG erstreckt sich damit auch auf Grundstückszuteilungen, für die der neue Eigentümer eine Geldleistung zu erbringen hat, da er keinen oder keinen wertgleichen Grundstücksverlust im Umlegungsgebiet erlitten hat (Mehrzuteilungen).

Ich bitte, die geänderte Rechtsprechung in allen noch offenen Fällen anzuwenden. An der im Erlass vom 15.12.1992, Az.: 35-S 4500-2/18-1703 vertretenen abweichenden Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten; dieser Erlass wird daher aufgehoben.

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.

 

Normenkette

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b GrEStG

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