Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Auf ihrer Webseite teilt die Finanzverwaltung aus Mecklenburg-Vorpommern allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und zu dem weiteren Vorgehen im Land mit. Unter anderem wird dort auch eine Checkliste zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe sowie weitere themenspezifische Merkblätter beispielsweise mit Hinweisen zur Ermittlung der Wohnfläche von Wohngrundstücken oder Besonderheiten bei Erbengemeinschaften angeboten.
Außerdem ist auf der Homepage auch eine Video-Reihe "Videohilfe zur Grundsteuererklärung" veröffentlicht worden, die bei der Vorbereitung auf die Erklärungserstellung unterstützt. Inhalte der Videos sind unter anderem die Datenbeschaffung für die Erklärungsabgabe, die ELSTER-Erklärungsformulare sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Erklärungsabgabe in elektronischer Form.
Im Mai 2022 hat die Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern an alle Eigentümer mit Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern ein Informationsschreiben versendet, das wichtige Hinweise rund um die Erklärungsabgabe sowie das Aktenzeichen für das zu erklärende Grundstück bzw. den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft enthält. Zusätzlich wird auch ein Datenportal für die Grundsteuer zur Verfügung gestellt, welches Erklärungspflichtigen ermöglicht, die für die Erstellung der Feststellungserklärung erforderlichen grundstücksbezogenen Daten der Katasterverwaltung und der Gutachterausschüsse (wie z. B. die Kataster- und Grundbuchbezeichnung, die amtliche Fläche, die Ertragsmesszahlen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] und die Bodenrichtwerte auf den 1.1.2022 [für das Grundvermögen] für das zu erklärende Grundstück oder den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) online abzurufen.
Für Grundstücke des Grundvermögens können
- Gemeinde,
- Gemarkung,
- Gemarkungsnummer,
- Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstückszähler- und nenner),
- Fläche des Flurstücks (amtliche Fläche),
- Grundbuchblattnummer,
- Bodenrichtwert,
- Entwicklungszustand und
- Art der Nutzung
abgerufen werden.
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen neben aktiven Betrieben auch land- und forstwirtschaftlich genutzte verpachtete oder vorübergehend oder dauerhaft unbewirtschaftete Flächen) können
- die Kataster- und Grundbuchbezeichnungen,
- die Fläche der Flurstücke und
- die Ertragsmesszahlen
abgefragt werden.
Zur Unterstützung bei der Erstellung der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts stellt die Finanzverwaltung auf ihrer Webseite drei Klickanleitungen jeweils für Wohngrundstücke, für Wohnungseigentum und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bzw. land- und forstwirtschaftliche Flächen, zur Verfügung. Diese Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die erforderlichen Erklärungsformulare in Mein ELSTER und bieten zusätzliche Erläuterungen zu den einzutragenden Daten.
Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.
Für telefonische Anfragen steht die Info-Hotline der Finanzverwaltung zur Verfügung. Die Servicezeiten und Rufnummer sind auf der Webseite hinterlegt.
Steuerpflichtige die den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid bereits erhalten haben, finden zur besseren Nachvollziehbarkeit auf der Webseite Erläuterungen zu den Berechnungsschritten und Ausführungen im Rahmen des Grundsteuerwertbescheids.