Nicht selten wird der Sachverständige zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen, in dem er sein Gutachten erläutern und ergänzende Fragen der Parteien beantworten soll. Zur Terminvorbereitung mag es sinnvoll sein, die Gerichtsakte erneut zwecks Einsichtnahme anzufordern, wenn der Sachverhalt oder einzelne Teile nicht mehr präsent sind. Terminvorbereitung, An- und Abreise und Terminwahrnehmung werden regelmäßig nach dem Stundensatz für die Erstellung des Gutachtens vergütet, wobei meist eine Beurteilung der Angemessenheit der angefallenen Zeiten, insbesondere für die Terminvorbereitung, vorgenommen wird. Reisekosten werden nach den geschilderten Grundsätzen vergütet.

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