Zwischen der Firma (Firma und Sitz des Geschäftsherrn) ...................................
- nachfolgend Unternehmer genannt -
und
Herrn/Frau/Firma (Name/Firma des Handelsvertreters) ...................................
- nachfolgend Handelsvertreter genannt -
werden nachfolgende Vereinbarungen geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Alternativ
Variante 1: Ohne Gebietsschutz
1. Der Handelsvertreter wird für die Dauer dieses Vertrages berechtigt, für das nachfolgende Gebiet ................................... mit Wirkung vom ................................... tätig zu werden. Der Unternehmer ist befugt, selbst oder durch Dritte ebenfalls in diesem Gebiet als Vertreter tätig zu sein.
Alternativ
Variante 2: Alleinvertreter mit Gebietsschutz
1. Der Unternehmer ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte in diesem Gebiet als Vertreter tätig zu sein.
2. Die Handelsvertretung erstreckt sich auf alle Produkte des Unternehmens.
§ 2 Pflichten des Handelsvertreters
1. Der Handelsvertreter hat seine Dienste persönlich zu leisten.
Alternativ
Variante 1: Keine Vollmacht für Vertragsabschluss
2. Der Handelsvertreter vermittelt, unter Beachtung der ihm vom Unternehmen erteilten handelsrechtlichen zulässigen Weisungen, Geschäfte für den Unternehmer. Er hat keine Vollmacht zum Abschluss des Vertrags.
Alternativ
Variante 2: Vollmacht für Vertragsabschluss
2. Der Handelsvertreter wird bevollmächtigt, Verträge im Namen und auf Rechnung des Unternehmens abzuschließen. Hierbei ist es ihm aber nicht gestattet, unter den vom Unternehmer jeweils festgesetzten Preisen oder zu anderen als den jeweils gültigen Zahlungs- und Leistungsbedingungen, Vertragsprodukte anzubieten. Ein Abweichen hiervon ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Unternehmens zulässig.
3. Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmens zu wahren und die Geschäftsbeziehungen zu bestehenden und potenziellen Kunden zu pflegen.
4. Der Handelsvertreter gibt dem Unternehmer regelmäßig Nachricht über alle für die Geschäftsbeziehungen interessierenden Umstände, insbesondere über seine Abschlüsse und Vermittlungen, Beobachtungen über die Bonität der Kunden und eventuelle Veränderungen im Kundenkreis.
5. Dem Handelsvertreter ist es untersagt, Interessen von Firmen, die mit dem Unternehmen im Wettbewerb stehen, in irgendeiner Weise wahrzunehmen.
6. Der Handelsvertreter hat über alle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens während der Dauer des Vertrags und nach dessen Beendigung Stillschweigen zu bewahren.
7. Unterlagen über geheime Geschäftsvorgänge hat der Handelsvertreter unverzüglich nach ihrer auftragsgemäßen Verwendung an den Unternehmer zurückzugeben. Die vom Handelsvertreter während der Laufzeit dieses Vertrags geführte Kundenkartei ist bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ebenfalls an den Unternehmer zurückzugeben.
§ 3 Rechte und Pflichten des Unternehmers
1. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter bei dessen Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen. Er stellt ihm insbesondere die notwendigen Werbeunterlagen kostenfrei zur Verfügung. Der Handelsvertreter ist verpflichtet, die vom Unternehmer in Empfang genommenen Muster und Proben auf eigene Rechnung zu versichern.
2. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter mit allen für mögliche Geschäfte wichtigen Informationen zu versehen. Sollte der Unternehmer ein vom Handelsvertreter vermitteltes Geschäft ablehnen, so hat er ihm dies unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Unternehmer ist berechtigt, nach eigenem, freiem und billigem Ermessen Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Für vom Unternehmer abgelehnte Aufträge erhält der Handelsvertreter keine Provision. Er hat den Handelsvertreter zu unterrichten, wenn er Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfang als erwartet abschließen kann oder will.
§ 4 Provision
Alternativ
Variante 1: Fester Betrag
1. Der Handelsvertreter erhält als Entgelt für seine Tätigkeit für alle Geschäfte, die er in seinem Gebiet abschließt oder vermittelt, eine Provision. Die Provision für den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts beträgt .................... EUR.
Alternativ
Variante 2: Prozentualer Betrag
1. Der Handelsvertreter erhält als Entgelt für seine Tätigkeit für alle Geschäfte, die er in seinem Gebiet abschließt oder vermittelt eine Provision. Die Provision für den Abschluss oder die Vermittlung eines Geschäfts beträgt ................................... % des durch das Geschäft erzielten Nettoumsatzes.
Alternativ
ggf. zusätzlich Variante 3: Delkredere
Der Handelsvertreter erhält dann eine Delkredereprovision i. H. v. ................................... EUR (oder ................................... % des vereinbarten Nettoumsatzes). Die Abschlussprovision verbleibt in diesen Fällen dem Handelsvertreter.
2. Der Anspruch auf Provision entfällt, sowie feststeht, dass der Kunde des Unternehmers keine Zahlung leistet. Die Nichtzahlung des Kunden steht insbesondere fest, wenn der Kunde vom Geschäft zurücktritt – soweit der Unternehmer den...