(1) Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen.

 

(2) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr

 

1.

zu erwartenden Einnahmen,

 

2.

voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und

 

3.

voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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