Dr. Andreas Nagel, Ulrike Geismann
Insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen nimmt das Tagesgeschäft eine so große Rolle ein, dass eine perspektivische und langfristige Unternehmensplanung oft auf der Strecke bleiben muss. Meist sind diese Unternehmen nicht einmal in der Lage, auf Nachfrage ihre kurzfristige unternehmerische Planung für die nächsten 12 Monate darzulegen. Neben der fehlenden Zeit wird dabei unterschätzt, welche Bedeutung eine langfristige Planung als Erfolgsfaktor für das Unternehmen hat. "Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige." (Seneca, 1 – 65 n. Chr.).
Fehlt dem Unternehmer selbst die Zeit, kann der Steuerberater seine Chance wahrnehmen, die ihm dieses Beratungsfeld eröffnet. Im Gegensatz zur Abwehrberatung bietet sich hier die Möglichkeit, für den Mandanten perspektivische "Zukunftsberatung" zu leisten. Denn dem Steuerberater liegen alle betriebswirtschaftlichen Daten des Unternehmers vor, in Form betriebswirtschaftlicher Auswertungen und weiterer Datensätze. Zudem hat der Steuerberater im Rahmen der Erstellung der monatlichen Buchführung jederzeit den Überblick, über welche finanziellen Möglichkeiten das Unternehmen verfügt.
Wird die BWA lediglich im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses betrachtet, läuft der Unternehmer Gefahr, dass wichtige unterjährige Marktströmungen und Preistendenzen für seine Produkte unerkannt bleiben. Noch viel gravierender ist die Tatsache, dass der Unternehmer gar nicht wahrnimmt, welche notwendigen Anpassungsprozesse sein Unternehmen schnellstmöglich vollziehen sollte, um konkurrenzfähig zu bleiben. In letzter Konsequenz könnte dies bedeuten, dass der Unternehmer am Jahresende in Liquiditätsengpässe gerät, deren Ursache er nicht erkennen kann, da unterjährig versäumt wurde, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu analysieren.
Bereits im 112-seitigen Thesenpapier "Steuerberatung 2020" der Bundessteuerberaterkammer, veröffentlich am 6.8.2014, wird ausführlich Position bezogen, welchen Veränderungsprozessen die Steuerberatungskanzlei in der Zukunft gerecht werden muss, um konkurrenzfähig zu bleiben. Insbesondere durch die zunehmende Digitalisierung – aufseiten der Steuerberatungskanzlei und der Unternehmen – werden Anpassungen dringend nötig. Die klassischen Tätigkeitsfelder in der Steuerberatung werden zukünftig in hohem Maße von EDV-Programmen substituiert werden.
Im Rahmen von "Steuerberatung 2020" wird daher auch das Erschließen neuer Beratungsfelder durch den Steuerberater als notwendig aufgezeigt. Diese Notwendigkeit muss der Steuerberater seinem Mandanten verdeutlichen. Denn dieser bezahlt nur für eine Leistung, deren Sinn und Zweck sowie deren wirtschaftlicher Unterstützungsfaktor für sein Unternehmen für ihn erkennbar ist. Während die Notwendigkeit der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen keiner Erklärung bedarf, muss das Geschäftsfeld "Unternehmensplanung" dem Mandanten nachvollziehbar nahegebracht werden.
Kennzahlen vereinbaren und laufend beobachten
Die Möglichkeit zur Unternehmensplanung sollte dem Mandanten bei Begründung des Mandatsverhältnisses oder bei bestehenden Mandaten zu Beginn eines jeden Kalenderjahrs respektive Wirtschaftsjahrs nähergebracht werden. Zu Beginn des Jahres sollten Kennzahlen vereinbart werden, also der Umsatz und der Gewinn, der zum Jahresende angestrebt wird. Auch die Kostenanalyse kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. So könnte z. B. hinsichtlich der größten Kostenstellen im Unternehmen eine Deckelung vereinbart werden, um die unterjährige Liquidität im Unternehmen zu jeder Zeit sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Tilgung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Welche Beratungsfelder fallen in den Bereich der Unternehmensplanung?
Nach Festlegen der Jahresziele bedeutet Unternehmensplanung in weiterer Folge, dass der Steuerberater unterjährig anhand der vorgelegten Belege laufend die Ziele bezüglich Umsatz und Gewinn mit dem aktuellen Ist-Zustand abgleicht. Kann der Steuerberater anhand der monatlich eingereichten Buchführungsunterlagen erkennen, dass die festgelegten Kennzahlen gefährdet sind, kann unverzüglich evaluiert werden, wo die Ursachen liegen. Beheben kann sie aber der Unternehmer nur selbst, da er die Prozesse im Unternehmen steuert.
- Besteht z. B. die Notwendigkeit, die Personalkosten zu reduzieren?
- Oder muss die IT-Infrastruktur verbessert werden, da das Unternehmen z. B. nicht in der Lage ist, seine Bestellungen zeitnah abzuarbeiten?
- Oder muss darüber nachgedacht werden, ein unprofitables Geschäftsfeld aufzugeben?
Ergeben sich in der Folgezeit messbare Veränderungen mit steigender Liquidität, hat sich die Investition in das Beratungsfeld sowohl für den Steuerberater als auch für den Mandanten gelohnt. Zudem gewinnt der Mandant bei erfolgreicher Beratung den Eindruck, dass der Identifikationsgrad seines Steuerberaters mit seinen unternehmerischen Zielen deutlich höher ist als vorher. Auf jeden Fall bindet diese Art von Beratungsleistung den Mandanten ...