Überblick

Wenn nichts anderes bestimmt ist, entsteht eine Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins oder von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen. Die Gebühr für Termine und außergerichtliche Besprechungen entsteht für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind.

Das FG des Saarlandes hat Ende letzten Jahres entschieden, dass für die Entstehung der Terminsgebühr bereits das bloße Ergehen eines noch anfechtbaren Gerichtsbescheids ausreicht. Herr Becker ordnet diese Entscheidung ein und gibt Ihnen eine Handlungsempfehlung für Ihre Beratungspraxis an die Hand.

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