Überblick

Die Höhe von Stundensätzen kann sich stark nach den Umständen des Einzelfalls unterscheiden und lässt daher keinen Raum für eine schematische Bewertung. Für die Ermittlung eines adäquaten Stundensatzes sollten Sie keine Bauchentscheidungen treffen. Herr Dr. Nagel empfiehlt ein schrittweises Vorgehen und veranschaulicht dieses anhand eines konkreten Beispiels: Ermitteln Sie nacheinander die Anwesenheitsstunden Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dann die abrechenbaren Stunden, anschließend die Gehaltskosten pro Mitarbeiterstunde, gefolgt von den Gemeinkosten, und abschließend den Gewinnaufschlag. Sollte sich nach dieser individuellen Kalkulation der Mitarbeiterstundensätze herausstellen, dass Ihre Honorare lt. StBVV verglichen mit den ermittelten Stundensätzen zu niedrig sind, haben Sie noch zwei Handlungsmöglichkeiten. Herr Dr. Nagel verrät, welche das sind.

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