Dipl.-Finanzwirt Werner Becker, Ulrike Geismann
Seit dem 1.10.2019 kann das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls (www.zoll.de) genutzt werden. Der Steuerberater kann im Portal seine Mandanten vertreten. Hierzu muss der Mandant in seinem Geschäftskundenportal eine Berechtigung für seinen steuerlichen Berater einrichten.
Ziel dieses Portals ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen und effizienten Zugang zu seinen Dienstleistungen zu gewähren. Nach erstmaliger Registrierung können Antragsverfahren und Geschäftsprozesse im Rahmen einer sicheren und digitalen Identifizierung und Authentifizierung online abgewickelt werden. Durch die benutzerfreundliche Oberfläche kann das Portal vom Büro, von zu Hause oder mobil genutzt werden. Die Daten sind jederzeit einsehbar und veränderbar. Außerdem bietet das Portal die Möglichkeit, eine Änderung der Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer (SEPA Lastschriftmandat) vorzunehmen.
Für Unternehmen stehen im Rahmen des Portals die folgenden Dienstleistungen zur Verfügung: Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft, EORI-Nummern Verwaltung, Gewerblicher Rechtschutz (startet zu späterem Termin).
Die Einholung der verbindlichen Zolltarifauskunft ist nur noch über dieses Portal möglich. Die EORI-Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) ersetzt als in der gesamten Europäischen Union gültige Beteiligtenidentifikation die deutsche Zollnummer. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsverordnung am 1.7.2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der EU.
Um die Funktionalitäten des Zollportals in vollem Umfang nutzen zu können, steht der Zugang mittels ELSTER zur Verfügung. Erfolgt eine Registrierung im Rahmen des ELSTER-Verfahrens, können auch die Funktionen des elektronischen Personalausweises oder die des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt werden. Zusätzlich bietet das Portal folgende Funktionsmöglichkeiten:
- Zugang zu den online verfügbaren Dienstleistungen des Zolls mit nur einem Login
- Vorgangsübersicht einschließlich einer Statusverfolgung
- Elektronisches Postfach
- Abruf von Online-Bescheiden in Formaten, die digital weiterverarbeitet werden können
Auf dem Portal stehen zudem diverse Merkblätter zum Download zur Verfügung, z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers, Merkblatt zur Anmeldepflicht von Barmitteln, Buchnachweis für den Linienverkehr, Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
Zudem finden sich diverse zollrelevante Informationen im Portal.
Was noch geplant ist:
Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich des grenzüberschreitenden Warenverkehrs; Start eines Bürger- und Geschäftskundenportals mit den Leistungen: gewerblicher Rechtsschutz, Bankdatenänderung Kfz-Steuer, verbindliche Zolltarifauskunft; dabei Nutzung des Authentifizierungs- und Identifizierungsdienstes; Konsolidierung der Beteiligtenstammdaten aus dem Bereich der Verbrauchssteuern; Erweiterung des Portals um die Energiesteuererhebung; weiterer Ausbau des Dienstleistungsangebots um dem Steuerrecht unterliegende Verwaltungsleistungen; Schaffen der rechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung um nicht steuerliche Dienstleistungen der Zollverwaltung.
Kontaktmöglichkeiten: Hotline: 0800- 80075452, Fax: 04922899680-187584, E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de
ELSTER-Portal nutzen
Sofern das Portal unternehmerisch genutzt wird, sollte aus Gründen der Sicherheit der Zugang über das ELSTER-Verfahren gewählt werden.
Autorin: StB Ulrike Geismann, Dipl.-Kffr. (FH), Bonn (www.steuerberatung-seminare-geismann.de)