Überblick

Steuerberater müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen, das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit angemessen ist (§§ 4-9 GwG). Das Risikomanagement muss eine Risikoanalyse sowie interne Sicherungsmaßnahmen umfassen. § 6 Abs. 2 GwG enthält beispielhafte Aufzählungen für interne Sicherungsmaßnahmen. Dazu gehören u. a. die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf den Umgang mit Geldwäscherisiken und Kundensorgfaltspflichten oder die Erfüllung der Meldepflichten usw. Die zu erstellende Risikoanalyse ist zu dokumentieren, regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren sowie der Aufsichtsbehörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Herr Dr. Feiter geht auf das Risiko insbesondere durch Annahme von Honoraren ein. Besondere Vorsicht ist bei neuen Mandaten ­geboten.

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