Grundleistungen |
Besondere Leistungen |
1. Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs |
|
Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden |
Ausarbeiten eines Leistungskatalogs |
Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität |
|
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, soweit notwendig |
|
Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung |
|
Ermitteln des Leistungsumfangs |
|
Ortsbesichtigungen |
|
2. Ermitteln der Planungsvorgaben |
|
a) Bestandsaufnahme |
Geländemodelle |
Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange |
Geodätische Feldarbeit Kartentechnische Ergänzungen |
Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Freiflächen und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur |
Erstellen von pausfähigen Bestandskarten Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus unterschiedlichem Kartenmaterial Auswerten von Luftaufnahmen Befragungsaktion für Primärstatistik unter Auswertung von sekundärstatistischem Material Strukturanalysen |
Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen |
Statistische und örtliche Erhebungen, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt |
Kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluß sind |
Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel Versorgung, Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfaßt |
Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie zeichnerischen oder graphischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen |
Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands |
Örtliche Erhebungen |
|
Erfassen von Äußerungen der Einwohner |
|
b) Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge |
|
c) Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen |
|
d) Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung |
|
3. Vorentwurf |
|
Grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen |
Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze |
Darlegen der Auswirkungen der Planung |
Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs |
Berücksichtigen von Fachplanungen |
Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs |
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können |
Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen |
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden |
Durchführen der Beteiligung von Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der... |