(1) 1Das Leistungsbild Entwurfsvermessung umfaßt die terrestrischen und photogrammetrischen Vermessungsleistungen für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. 2Die Grundleistungen sind in den in Absatz 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6 zusammengefaßt. 3Sie sind in der nachfolgenden Tabelle in Vomhundertsätzen der Honorare des § 99 bewertet.

 

 

Bewertung der Grundleistungen in v. H. der Honorare
1. Grundlagenermittlung 3
2. Geodätisches Festpunktfeld 15
3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne 52
4. Absteckungsunterlagen 15
5. Absteckung für Entwurf 5
6. Geländeschnitte 10
 

(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen:

Grundleistungen Besondere Leistungen
1. Grundlagenermittlung

 

Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen
Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen

 

Ortsbesichtigung

 

Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad

 

2. Geodätisches Festpunktfeld

 

Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenpunkten Netzanalyse und Meßprogramm für Grundnetze hoher Genauigkeit
Erstellen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen Vermarken bei besonderen Anforderungen
Messungen zum Bestimmen der Fest- und Paßpunkte Bau von Festpunkten und Signalen
Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses

 

3. Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne

 

Topographisch/Morphologische Geländeaufnahme (terrestrisch/photogrammetrisch) einschließlich Erfassen von Zwangspunkten

Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes

Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht
Auswerten der Messungen/Luftbilder Maßnahmen für umfangreiche anordnungsbedürftige Verkehrssicherung
Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich einschließlich der Einarbeitung der Katasterinformation Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen außerhalb normaler topographischer Aufnahmen wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden
Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform Eintragen von Eigentümerangaben
Erstellen eines digitalen Geländemodells Darstellen in verschiedenen Maßstäben
Graphisches Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen Aufnahmen über den Planungsbereich hinaus
Eintragen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren
Liefern aller Meßdaten in digitaler Form Erfassen von Baumkronen
4. Absteckungsunterlagen

 

Berechnen der Detailgeometrie anhand des Entwurfes und Erstellen von Absteckungsunterlagen Durchführen von Optimierungsberechnungen im Rahmen der Baugeometrie (Flächennutzung, Abstandflächen, Fahrbahndecken)
5. Absteckung für den Entwurf

 

Übertragen der Leitlinie linienhafter Objekte in die Örtlichkeit

 

Übertragen der Projektgeometrie in die Örtlichkeit für Erörterungsverfahren

 

6. Geländeschnitte

 

Ermitteln und Darstellen von Längs- und Querprofilen aus terrestrischen/photogrammetrischen Aufnahmen

 

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