G.I

Wert des Erbbaurechts auf Grundlage des finanzmathematischen Werts

 

G.I.1

Modellbeschreibung* für den Erbbaurechtsfaktor

Erbbaurechtsfaktor

z. B. aus der im Grundstücksmarktbericht des Oberen Gutachterausschusses veröffentlichten Regressionsgleichung
0,7

 

Sämtliche Parameter verstehen sich als beispielhafte Darstellung und sind nicht allgemeingültig.
Beschreibung des Modells für den Erbbaurechtsfaktor Objektbeschreibung
Zeitlicher Bezug: Stichtag des Erbbaurechtsfaktors: XX.XX.XXXX Wertermittlungsstichtag: 14.01.2023
Sachlicher Anwendungsbereich:

Erbbaurechte für Reihenmittelhäuser;

Begründungsjahre der Erbbaurechte: 1950 bis 1980

Fall (1): Reihenmittelhaus; Begründungsjahr des Erbbaurechts: 1979

Fall (2): Reihenmittelhaus; Begründungsjahr des Erbbaurechts: 1951
Räumlicher Anwendungsbereich: Bundesland X ---
Datengrundlage: Zentrale Kaufpreissammlung des Oberen Gutachterausschusses X ---
Auswertungszeitraum: 2019 bis 2022 ---
Größe der Stichprobe:

315 Fälle

63 Fälle Restlaufzeit Erbbaurecht > Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen;

252 Fälle Restlaufzeit Erbbaurecht < Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen

Spanne der Erbbaurechtsfaktoren: 0,5 – 0,9
---
Beschreibende (statistische) Kenngrößen: Grundstücksgröße: Ø 200 m² Grundstücksgröße: 207 m²
Wohnfläche: Ø 130 m² Wohnfläche: 115 m²
Restlaufzeit des Erbbaurechts: Ø 50 Jahre

Restlaufzeit des Erbbaurechts:

Fall (1): 55 Jahre

Fall (2): 27 Jahre
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen: Ø 40 Jahre Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen: 36 Jahre
angemessener Erbbauzinssatz: 2,5 % angemessener Erbbauzinssatz: 2,5 %
erzielbarer Erbbauzinssatz: Ø 1,7 % erzielbarer Erbbauzins: 1.850 €
wesentliche vertragliche Vereinbarungen: wesentliche vertragliche Vereinbarungen:
  • Anpassung des Erbbauzinses mittels Verbraucherpreisindex;
  • Anpassung des Erbbauzinses mittels Verbraucherpreisindex;
  • Letzte Anpassung des Erbbauzinses:31.12.2022;
  • Gebäudeentschädigung bei Ablauf: 2/3
  • Gebäudeentschädigung bei Ablauf des Erbbaurechts: 75 %
Bodenrichtwert: Ø 480 €/m²; Bodenrichtwertbereich: 300 €/m² bis 1.000 €/m² Bodenrichtwert: 470 €/m²
Zinssatz für die Kapitalisierung und Abzinsung: 1,5%  
Ermittlungsmethodik: Regressionsanalyse ---
Ergebnis (Darstellung je nach Methodik gemäß Anhang A.II.2): Regressionsgleichung  

*Die Modellbeschreibung weicht aus Vereinfachungsgründen für Zwecke der Beispielrechnung von Anhang A ab.

 

G.I.2

Beispielrechnungen: Wert des Erbbaurechts auf Grundlage des finanzmathematischen Werts

Die Höhe der nachfolgenden Ansätze gilt nur für die jeweilige Beispielrechnung. Die entsprechenden Ansätze sind für den konkreten Wertermittlungsfall zu ermitteln und zu begründen.

Annahmen für die Beispielrechnungen Fall (1) und (2):

  • Wert des fiktiven Volleigentums
330.000 €
  • Wertanteil der baulichen Anlagen**, (d.h. ohne Bodenwertanteil) bei Ablauf des Erbbaurechts
80.000 €
  • objektspezifisch angepasster Erbbaurechtsfaktor (§ 49)

Fall (1): 0,70

Fall (2): 0,68
  • Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse im Hinblick auf das Erbbaurecht (§ 47 Absatz 4 Satz 2)
1,0
  • keine weiteren besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale
 

G.I.2.a

Beispielrechnung: Fall (1) - Restlaufzeit des Erbbaurechts 55 Jahre

 

G.I.2.b

Beispielrechnung: Fall (2) - Restlaufzeit des Erbbaurechts 27 Jahre

 

G.II

Wert des Erbbaurechts ausgehend vom Wert des fiktiven Volleigentums

 

G.II.1

Modellbeschreibung* für den Erbbaurechtskoeffizienten

Erbbaurechtskoeffizient

z. B. aus der im Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses veröffentlichten Tabelle
0,8

 

Sämtliche Parameter verstehen sich als beispielhafte Darstellung und sind nicht allgemeingültig.
Beschreibung des Modells für den Erbbaurechtskoeffizienten Objektbeschreibung
Zeitlicher Bezug: Stichtag des Erbbaurechtsfaktors: XX.XX.XXXX Wertermittlungsstichtag: 24.01.2023
Sachlicher Anwendungsbereich:

Erbbaurechte für freistehende EFH und DHH;

Begründungsjahre der Erbbaurechte: 1950 bis 1965

Fall (3): freistehendes EFH; Begründungsjahr des Erbbaurechts: 1964

Fall (4): freistehendes EFH; Begründungsjahr des Erbbaurechts: 1950
Räumlicher Anwendungsbereich: Kreis X ---
Datengrundlage: Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses X ---
Auswertungszeitraum: 2018 bis 2022 ---
Größe der Stichprobe:

45 Fälle

alle Fälle Restlaufzeit des Erbbaurechts > Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen;

Spanne der Erbbaurechtskoeffizienten: 0,6 – 1,1
---
Beschreibende (statistische) Kenngrößen: Grundstücksgröße: Ø 800 m² Grundstücksgröße: 900 m²
Wohnfläche: Ø 150 m² Wohnfläche: Ø 125 m²
Restlaufzeit des Erbbaurechts: Ø 30 Jahre

Restlaufzeit des Erbbaurechts:

Fall (3): 40 Jahre

Fall (4): 26 Jahre
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Modernisierungen: Ø 25 Jahre Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen: 33 Jahre
angemessener Erbbauzinssatz: 3,0 % angemessener Erbbauzinssatz: 3,0 %
erzielbarer Erbbauzinssatz: Ø 0,3 % erzielbarer Erbbauzins: 360 €
wesentliche vertragliche Vereinbarungen wesentliche vertragliche Vereinbarungen:
  • Anpassung des Erbbauz...

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