1. Dokumentation der Tätigkeiten und der Einnahmequellen
Wie im Beispiel unter III.1 geschildert sollte direkt zu Beginn der Tätigkeit eine genaue Dokumentation aller Anschaffungen für die Tätigkeit als Influencer erfolgen. Ebenfalls kann es zur möglichen Bestimmung des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit ratsam sein, gestreamte Inhalte digital zu sichern. Aufgrund der Schnelllebigkeit, kann der Übergang von einer zunächst nur privat als Hobby zum Spaß ausgeübten Tätigkeit zur teilweise sehr hohen Einkunftserzielung innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Denn aus Sicht der Autoren bedürfen gewisse in Zusammenhang mit der Frage der Liebhaberei bisher herangezogene Grundsätze einer Überprüfung. So sind exemplarisch die in H 15.3 EStH genannten Rechtsprechungen zu Anlaufverlusten nicht in jedem Fall auf Influencer übertragbar. Auch wenn es zunächst sehr unwahrscheinlich erscheint, dass jemand mit aus objektiver Sicht unnützen Videos Gewinne erzielen kann, könnte aufgrund eines temporären Hypes oder nicht genau bestimmbarer Faktoren genau dieses Video viral gehen und dem Influencer Einnahmen bescheren.
Liebhaberei: Dennoch ist dem Thema der Liebhaberei im Bereich der Influencer eine hohe Bedeutung beizumessen. Vor allem im Lifestyle-Bereich vermischen sich private Interessen teilweise stark mit der Tätigkeit als Influencer. Bevor also Kosten für die Katze, die Wohnzimmereinrichtung, das Badezimmer, die Schminke, die Hochzeitsreise und den täglichen Nahrungsbedarf als Betriebsausgabe gebucht werden, sollte ein genauer Bezug zu der Einkunftserzielung geprüft und dokumentiert werden.
2. Allgemein zugängliche Recherche- und Analysetools
Wayback Machine (https://archive.org): Das World Wide Web (www) bietet über Suchmaschinen oder Direktaufruf von Websides eine geeignete Quelle um aktuelle, alte oder archivierte Inhalte zu finden. Mit einer Wayback Machine lassen sich etwa Inhalte recherchieren, die nicht mehr up to date sind. Archive.org ist dabei eine der bekanntesten Wayback Machines.
Digitale Visitenkarte (https://linktr.ee): Auf linkttr.ee kann die influencende Person eine Art digitale Visitenkarte erstellen. Dort können einzelne oder sämtliche Plattformen verlinkt werden, auf denen die Person tätig ist. Zusätzlich können Links auf Marketplaces wie Amazon (Wishlist), Paypal (Geldspenden), Wiederverkaufsplattformen (getragene Kleidungsstücke des Influencers können gebraucht gekauft werden) gesetzt werden.
Influencer-Datenbanken: Es gibt diverse Datenbanken, auf denen Inluencer, deren Agenturen und die beworbenen Marken (Brands) gelistet sind. Hier finden sich zumindest bekanntere Influencer wieder. Teilweise sind diese Datenbanken auf die Auswertung gewisser Plattformen beschränkt.
Agenturen: Viele Influencer lassen sich von Marketingagenturen betreuen. Diese wiederum werben auf ihrer Homepage nicht nur mit den betreuten Brands sondern auch mit den Influencern, die unter Vertrag stehen. Eine Übersicht der Top 27-Marketing-Agenturen findet man unter dem unten angefügten Link.