Kurzbeschreibung
Insbesondere nach einer Außenprüfung mit erheblichen Steuernachzahlungen, wegen Berufsaufgabe des bisherigen Steuerberatungskanzlei oder auch wegen eines Umzugs der Mandantschaft in ein anderes Bundesland entscheiden sich Mandantinnen und Mandanten zu einem Wechsel in der Steuerberatung. Die Mandatsübernahme erfordert eine zeitnahe Information des Finanzamts, auch wenn bestimmte Arbeiten oft noch von der bisher beauftragten Steuerberatungskanzlei zu erledigen sind.
Keine Überprüfungspflicht der neuen Steuerberatungskanzlei
Eine generelle Überprüfungspflicht der neuen Steuerberatungskanzlei – etwa im Sinne bestimmter genereller "Mindestpflichten" – besteht grundsätzlich nicht. Überprüfungen dieser Art haben die entsprechende Auftragserteilung zur Voraussetzung, weil sonst die Mandantschaft Leistungen honoriert, die weder im Vertrag mit der neuen Steuerberatungskanzlei vereinbart sind, noch von der Mandantschaft ewünscht werden. Ebenso wie in allen anderen Fällen sind bei Übernahme eines neuen Mandats für den Pflichtenumfang die Regelungen im Steuerberatungsvertrag maßgebend.
Achtung! Die neuen Steuerberaterinnen und Steuerberater sind durch die Mandatsübernahme verpflichtet, die Rechtslage selbst und unabhängig von der Auffassung und Handhabung der ehemals beauftragten Steuerberatungskanzlei zu prüfen und zu würdigen. Sie können sich nicht darauf berufen, die Vorgängerinnen/Vorgänger hätten denselben Fehler gemacht und die Mandantschaft hätten dies hingenommen.
Mandatsübernahme
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Steuerkanzlei: ...................................
An das
Finanzamt
...................................
...................................
Ort, Datum: ...................................
Steuernummer/bislang keine Steuernummer vergeben ...................................
Steuer-Identifikationsnummer/n (bei natürlichen Personen)
Steuerpflichtige/r: .................................. (bei mehreren Personen bitte alle Personen aufführen)
Anrede
[x] | Sehr geehrte Damen und Herren, |
[x] | Sehr geehrter Herr ..................................., |
[x] | Sehr geehrte Frau ..................................., |
Auftrag
[x] | Hiermit zeige ich/zeigen wir Ihnen an, dass mich/uns die o. g. Mandantin/der o. g. Mandant/die o. g. Mandantschaft
|
||||
[x] | hiermit zeige ich/zeigen wir Ihnen an, dass mich/uns die o. g. Mandantin/der o. g. Mandant/die o. g. Mandanten mit der Wahrnehmung ihrer/seiner steuerlichen Interessen betreffend ................................... (z. B. Gewinnermittlung aus selbstständiger Tätigkeit) (Zutreffendes – insbesondere Steuerart, Art des Rechtsbehelfsverfahrens, Betriebsprüfung oder sonstiges – einfügen)[1]
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Empfangsbevollmächtigte´Person
[x] | Bitte speichern Sie die auf mich/uns lautende Bevollmächtigung und führen Sie ab sofort in dem o. g. Mandat die Korrespondenz ausschließlich mit mir/uns.
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[x] | 1. Alternative – Bevollmächtigung wurde nicht erteilt
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[x] | 2. Alternative
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[x] | Ggf. einfügen
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Keine außergerichtlichen Rechtsbehelfe (ggf. streichen)
[x] | Im Rahmen der Aktenübernahme waren keine Unterlagen über mögliche, noch nicht entschiedene, außergerichtliche Rechtsbehelfe vorhanden. |
[x] | Für den Fall, dass sich aus Ihrer Rechtsbehelfsliste noch offene Entscheidungen ergeben sollten, eventuell unter noch ausstehenden Mitwirkungspflichten der Mandantschaft, bitte ich/bitten wir um einen kurzfristigen Hinweis. |
[x] | Aus den übergebenen Unterlagen sind keine Hinweise auf noch offene außergerichtliche Rechtsbehelfe zu ersehen. |
[x] | Sollten sich aus Ihrer Rechtsbehelfsliste offene Entscheidungen ergeben, bin ich/sind wir für eine kurze Nachricht, möglicherweise unter Hinwei... |
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