Tz. 250

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Die bisher behandelten Standartmethoden sind national wie international anerkannt und üblich. Sie sind anwendbar sowohl im Lieferungs- als auch im Leistungsbereich, grds also für alle Geschäftsbeziehungen. Eine weitere, "vierte Methode" (auch "Globalmethode"), ist eine Schätzmethode. Bei dieser, erst in Rn 2.4.5 der Verw-Grds 1983 genannten Prüfungsmethode handelt es sich um den Rohgewinnvergleich. Bei dieser Methode wird der Rohgewinn des geprüften Unternehmens mit dem Rohgewinn eines vergleichbaren fremden Unternehmens derselben Branche verglichen. Ihre Anwendung ist nur erlaubt im Falle einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem § 162 AO iVm § 1 Abs 3 AStG. Letztlich ist sie ein Anwendungsbereich der sog indirekten Gewinnermittlungsmethode.

 

Tz. 251

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Im Gegensatz zu den Standardmethoden geht die "vierte Methode" nicht von einer Einzelbetrachtung aus. Sie betrachtet vielmehr das gesamte Einkommen des Konzernunternehmens und fragt, ob dieses angemessen ist, also dem entspr, was ein unabhängiges Unternehmen unter Wahrnehmung der gleichen Funktionen erwirtschaftet hätte. Dieser pauschale Vergleich erfolgt mit Hilfe von Kennziffern, die international nicht einheitlich gehalten sind. Beispielhaft sind im OECD-Bericht 1979 folgende Verfahren aufgeführt:

Vergleich der Gesamtresultate durch Branchenvergleich (Rn 71 OECD-Bericht),
Verhältnis des Gewinns zum gesamten Verkaufserlös oder zu den Betriebskosten (Rn 71 OECD-Bericht),
Bruttogewinne aus den Verkäufen bestimmter Ware oder Waren-Gruppen (Rn 71 OECD-GL 2010),
Globale Aufteilung des Unternehmensergebnisses nach Schlüsselgrößen, zB nach Umsätzen, nach Beschäftigungsstärke oder nach anderen Formeln (Rn 14, 72 OECD-Bericht),
Vergleich der Rendite des eingesetzten Kap mit der Rendite vergleichbarer Unternehmen (Rn 74 OECD-Bericht).
 

Tz. 252

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Methode nicht als Alternativmethode zu sehen ist, sondern nur eine letzte Maßnahme darstellt, wenn andere Ermittlungen oder Berechnungen nicht möglich sind. Sie dient daher vor allem der Bp zur Vorabüberprüfung, ob die Frage der angemessenen Verrechnungspreise prüfungswürdig ist. Zudem ist ein äußerer Betriebsvergleich in der Praxis wegen fehlender Vergleichbarkeit, auch bei Unternehmen in demselben Wirtschaftszweig zB wegen der unterschiedlichen Eigen-Kap-Ausstattung etc kaum anzutreffen. Zudem mangelt es auch an der Vergleichbarkeit, weil die aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen erzielten Erlöse idR nur einen Teil der Gesamterlöse ausmachen und sich insoweit nur dieser Teil auf den Gesamtgewinn des Unternehmens ausgewirkt hat. In der Praxis wird diese Methode infolge der zunehmenden Möglichkeiten der Datenbankauswertungen durch die TNMM-Methode (s Tz 268ff) abgelöst.

 

Tz. 253

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

vorläufig frei

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