Tz. 296
Stand: EL 77 – ET: 04/2013
Ein Fremdvergleich setzt regelmäßig voraus, dass die gefundenen Unternehmen unabhängig agieren und ihre Konditionen/Margen etc nicht durch Konzernstrategien beeinflusst sind. Aus den Datenbanken ist zwar im Regelfall der AE ersichtlich, in der Praxis ist aber schwer feststellbar, ob eine Unabhängigkeit iSv § 1 AStG vorliegt, da zB bei einer "tief gegliederten" AE-Struktur nicht auszuschließen ist, dass eine Ur-Ur-GM-Gesellschaft vorliegt. Bei einer großen Anzahl von Vergleichsunternehmen in einem engen Bandbreitenraum dürfte dieser Gesichtspunkt allerdings zu vernachlässigen sein.
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