Tz. 447a
Stand: EL 93 – ET: 06/2018
Die Grundsätze werden auch in den OECD-GL 2017 fortgeführt. Teil VIII, Rn 5.7 nennt nachfolgende Hauptanwendungsbereiche nabzf Kosten. Die Fallgruppen sind nicht neu, es erfolgt jedoch eine Aktualisierung um weitere Anwendungsfälle in der Praxis:
- Kosten der rechtl Struktur der MG selbst wie zB Aufwendungen für eine Gesellschafterversammlung, die Ausgabe von Aktien oder Anteilen, Kosten eines Börsengangs;
- Kosten der Bereiche Reporting und Controlling wie zB Kosten des Jahresabschlusses der MG, Kosten der Konzernabschlusserstellung und Konsolidierung, Kosten der Einzelabschlüsse anderer Konzerngesellschaften;
Aquisitionskosten beim Erwerb von Beteiligungen, Kosten des Bereichs Investor Relations;
- Kosten des Tax Compliance der MG;
- Kosten des Bereichs Corporate Governance für den Gesamtkonzern;
- Kosten der Überwachung, Verwaltung und des Schutz von Beteiligungen (Grundsatz);
- Bereich des Rückhalts im Konzern (incidental services).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen