Tz. 451

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Nicht verrechenbarer Gesellschafteraufwand entsteht iVm Aktivitäten und/oder Leistungen, die der Gesellschafter im eigenen Interesse durchführt oder durchführen lässt (s Rn 6.3.2 der Verw-Grds 1983).

Andere Bezeichnungen für den nabzf Gesellschafteraufwand (Shareholder activities), die ggf synonym benutzt werden sind

Kontrollkosten;
Stewardship Expenses;
Shareholder Expenses;
Control Costs.

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