Tz. 466
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Finanzmanagementkosten, zB hinsichtlich der Verwaltung eines konzerninternen Cash-pools, sind abzf, soweit den Beteiligungsunternehmen entspr Dienstleistungsentgelte auch im Fremdvergleich zB durch Banken in Rechnung gestellt werden könnten. Denkbar ist sowohl eine Einzelabrechnung (zB auf Stundenbasis) als auch eine pauschalierte Aufteilung zB im Verhältnis des Zinsvolumens.
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