Tz. 650
Stand: EL 79 – ET: 12/2013
Entspr allgemeiner Grundsätze bei der Verrechnungspreisprüfung nach § 1 AStG und § 90 Abs 3 AO sind hierbei sowohl nachfolgende "materielle" als auch "formelle" Entsch (die Dokumentation) zu treffen.
Prüffelder zu "materielle Rechtsfragen" | Zur Erstellung der Sachverhalts-/Angemessenheitsdokumentation: |
Zu welchen Konditionen erfolgte die Verlagerung ins Ausl? | Art und Umfang der Übertragung von WG |
Welche WG wurden übertragen? | |
Zu welchem Preis erfolgte die Übertragung? | Angemessenheitsdokumentation: Wie wurde der Preis ermittelt? |
Behandlung von Folgekosten (Stilllegungskosten-, Beschäftigungsgarantiekosten, etc im Inl)? | |
Wurden neben materiellen und immateriellen Einzel-WG auch noch Geschäftschancen übertragen? | Sachverhaltsdokumentation: Wem sind immaterielle WG zuzuordnen? |
Angemessenheitsdokumentation: Wenn immaterielle WG übertragen wurden: Wie wurde der Preis festgelegt? | |
Wie wird der künftige Geschäftsverkehr abgewickelt? | Sachverhaltsdokumentation |
Verrechnungspreismethode
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Nutzen- und Funktionsanalyse |
Angemessenheitsdokumentation: wie wurde der Fremdpreis nach Festlegung der Struktur festgelegt? |
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