Tz. 575

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

Wes Element der ges Neuregelung ist wie bereits dargestellt die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begr der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unternehmerische Potenzial auf den Übernehmer der Funktion übergehe. Daher sei es auch gerechtfertigt, keine Einzelbewertung vorzunehmen, sondern wie bei einem Teilbetrieb eine Unternehmensbewertung auf der Grundlage einer ertragswertorientierten Gesamtbewertung vorzunehmen. Im Hinblick auf die gestalterisch zu vermeidende Anforderung an die Teilbetriebseigenschaft der "alleinigen Lebensfähigkeit" des Begriffs des Teilbetriebs iSd §§ 16, 34 EStG ist jedoch das Transferpaket nicht mit dem Teilbetrieb gleichzusetzen.

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