Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rupp
Tz. 774
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
In Zusammenhang mit der Problematik der fehlenden Absicherung bei Outbound-Finanzierungen (Tw-Abschr auf Gesellschafterdarlehen – Anwendung des § 1 AStG; s Tz 829ff) ist auch die Frage aufgetreten, inwieweit die FinVerw noch an den Aussagen in den VerwGrds 1983 festhält, dass eine Vergütung unzulässig ist.
Beispiel:
Für den sog Konzernrückhalt wird von der in den NL anässsigen MG der dt TG eine Gebühr von 0,5 % in Rechnung gestellt, um die Vorteile, die sich allein aus der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Eingliederung ergeben, abzudecken. Begründet wird dies vom stlichen Berater mit dem Hinw, dass sich aus dem Schr des BMF v 29.03.2011 (BStBl I, 277) die Möglichkeit einer Entgeltsabrechnung ergebe.
Tz. 775
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Die Fin-Verw folgt dem nicht. Das BMF hat in dem vorgenannten Schr ausführlich zur Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Tw-Abschr und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundenen ausl Unternehmen Stellung genommen, s Tz 829ff. Nach Rn 11 des Schr des BMF ist hiernach von einem bestehenden Rückhalt im Konzern auszugehen, solange der beherrschende Gesellschafter die Zahlungsfähigkeit der TG gegenüber fremden Dritten (im Außenverhältnis) tats sicher stellt bzw solange die TG ihre Verpflichtungen im Außenverhältnis erfüllt.
Tz. 776
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Diese Grundsätze zu Tw-Abschr auf Darlehen an verbundenen ausl Unternehmen sind ohne Weiteres auf die Gewährung von Stützungsmaßnahmen übertragbar. Dies würde voraussetzen, dass TG auf Grund der "impliziten" Unterstützung ihrer MG auch ohne die Garantie am Markt von fremden Dritten die Finanzierung überhaupt erhalten hätten und sich zu den gleichen Konditionen hätten refinanzieren können. In der Praxis werden jedoch häufig Stützungsmaßnahmen in Form von Garantie-, sog harten Patronatserklärungen oder Bürgschaften im Konzernverbund angetroffen.
Tz. 777
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Es gelten daher weiterhin die Verw-Grds 1993, wonach eine Vergütung nicht anzuerkennen ist. So entschied auch der Tax Court of Canada am 04.12.2009 einen Inboundfall (GE) aus kanadischer Sicht. Nach Auff des Gerichts bestehe keine allgemeine Vermutung, dass die Konzernmutter die TG in jedem Fall unterstütze. Ohne eine Garantie hafte der Gesellschafter einer Kap-Ges nur iHd zur Verfügung gestellten EK. Da die Erwartung der Unterstützung durch die Konzernmutter aber nur eine bloße Erwartung im Hinblick auf zukünftiges Verhalten sei, sei diese "implizite Garantie" für einen dritten Gläubiger stets weniger wert als eine explizite Garantie (s auch Brinkmann IStR 2010, 501). Die kanadische Regierung hat Berufung gegen das Urt eingelegt. Die Entsch wurde durch das Berufungsgericht (Fede ral Court of Appeal/Canada) am 15.12.2010 bestätigt.