Prof. Dr. rer. pol. Claudia Rademacher-Gottwald
Im folgenden Beispiel wird die Gesamtsteuerbelastung berechnet, die sich für eine inländische Kapitalgesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte (Fall a) oder ausländischer Tochterkapitalgesellschaft mit 100 %-Beteiligung (Fall b) ergibt.
Die Investition erfolgt in einem EU-Staat mit DBA, in dem der AOA nachweislich noch nicht angewendet wird. Die Betriebsstätte erzielt ihren Gewinn ausschließlich aus aktiver Tätigkeit. Schuldrechtliche Verträge zwischen Betriebsstätte und Stammhaus werden in keinem der beteiligten Staaten steuerlich anerkannt. Die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft vereinbarten Zinsen sind angemessen und in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die ausländischen Gewinne werden sofort an die Muttergesellschaft ausgeschüttet.
Der ausländische Körperschaftsteuersatz beträgt 25 %. Die ausländische Quellensteuer auf Zinsen entspricht dem abkommensrechtlich vereinbarten Höchstsatz von 15 %.
Der inländische Gewerbesteuerhebesatz beläuft sich auf 400 %, der Körperschaftsteuersatz auf 15 % und der Solidaritätszuschlag auf 5,5 %.
Der ausländische Gewinn vor Zinsen und vor ausländischer Körperschaftsteuer beträgt 250.000 EUR. Das ausländische Unternehmen zahlt an das inländische Unternehmen Zinsen i. H. v. 30.000 EUR. Der inländische Gewinn beläuft sich auf 400.000 EUR.
Fall a: Ausländische Betriebsstätte |
EUR |
Ausl. Gewinn vor Steuern |
250.000 |
Ausl. KSt 25 % |
-62.500 |
Ausl. Gewinn nach ausl. KSt |
= 187.500 |
Inl. Gewinn vor Steuern (stpfl. Einkommen) |
400.000 |
Inl. KSt + SolZ 15,825 % |
-63.300 |
Stpfl. Gewerbeertrag |
400.000 |
GewSt 3,5 % x 400 % |
-56.000 |
Ausschüttbarer Betrag |
468.200 |
Steuerbelastung insgesamt |
181.800 |
Steuerbelastung in % |
27,97 |
Fall b: Ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft (ohne Berücksichtigung des konzerninternes Darlehen) |
EUR |
Ausl. Gewinn vor Steuern |
250.000 |
Ausl. KSt 25 % |
-62.500 |
Keine KapESt |
|
Ausschüttb. ausl. Gewinn nach ausl. KSt |
= 187.500 |
Inl. Gewinn vor Steuern |
400.000 |
Nicht abzf. Betriebsausgaben 5 % x 187.500 EUR |
9.375 |
Steuerpflichtiges inl. Einkommen |
409.375 |
Inl. KSt + SolZ 15,825 % |
64.784 |
Stpfl. Gewerbeertrag nach Rundung |
409.300 |
GewSt 3,5 % x 400 % |
57.302 |
Ausschüttbarer Betrag |
465.414 |
Steuerbelastung insgesamt |
184.586 |
Steuerbelastung in % |
28,39 |
Fall b: Ausländische Tochter-Kapitalgesellschaft (mit Berücksichtigung konzerninternes Darlehen) |
EUR |
Ausl. Gewinn vor Zinsen und Steuern |
250.000 |
Zinsen |
30.000 |
Ausländische Quellensteuer 15 % |
4.500 |
Ausländischer Gewinn nach Zinsen |
220.000 |
Ausl. KSt 25 % |
-55.000 |
Keine KapESt |
|
Ausschüttb. ausl. Gewinn nach ausl. KSt |
=165.000 |
Inl. Gewinn vor Steuern |
400.000 |
Nicht abzf. Betriebsausgaben 5 % x 165.000 EUR |
8.250 |
Steuerpflichtige ausl. Zinsen |
30.000 |
Steuerpflichtiges inl. Einkommen |
438.250 |
Inl. KSt + SolZ 15,825 % |
69.353 |
Anrechnung der ausl. Quellensteuer auf Zinsen |
4.500 |
Verbleibende inl. Körperschaftsteuer |
64.853 |
Stpfl. Gewerbeertrag nach Rundung |
438.200 |
GewSt 3,5 % x 400 % |
61.348 |
Ausschüttbarer Betrag |
464.299 |
Steuerbelastung insgesamt |
185.701 |
Steuerbelastung in % |
28,57 |