Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu Absatzmärkten, Rohstoffen oder Arbeitskräften sowie Steuervorteile bzw. -anreize.
Als "beste" Rechtsform wird hierbei häufig die Personengesellschaft gewählt, da sie
- gegenüber Kapitalgesellschaften eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und
- gegenüber reinen Betriebsstätten (Niederlassungen) – die ebenfalls steuerfreie gewerbliche Einkünfte generieren – den Vorteil der Haftungsabschirmung (GmbH & Co. KG) und der zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit haben.
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 16.4.2010, geändert durch BMF-Schreiben v. 26.9.2014 den sog. Verwaltungsgrundsätzen Personengesellschaft (nachfolgend VerwGrSPG) umfassend sowohl zu Grundsatz- aber auch zu Detailfragen der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften Stellung genommen.
Der Bundesfinanzhof hat allerdings in verschiedenen Entscheidungen die Auffassung der Finanzverwaltung abgelehnt. Zudem hat der BFH auch verfassungsrechtliche Zweifel an den entsprechenden nationalen Qualifikationsregelungen des § 50d Abs. 9 und 10 EStG erhoben, da sich hierbei um sog. Treaty-override Regelungen (nationale Überlagerungen der völkerrechtlich bindenden DBA handelt).
Der Gesetzgeber hat sowohl mit einer Neufassung des § 50d Abs. 10 EStG als auch der Einführung des § 50i EStG 2013 und der nochmaligen Änderung 2014 reagiert. Der Beitrag stellt sowohl die Beurteilung der Finanzverwaltung als auch des BFH dar und gibt angesichts vielfältiger Widersprüche Hinweise für die Praxis.
Zur besseren Strukturierung sind folgende Bereiche der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Beteiligung an Personengesellschaften zu unterscheiden:
- Qualifikation und Ansässigkeit
- Formen der Tätigkeit/Einkünfte: gewerblich tätig, gewerblich geprägte, gewerblich infizierte Personengesellschaft, atypisch stille Gesellschaft; Betriebsaufspaltung; doppelstöckige Personengesellschaft; vermögensverwaltende Personengesellschaft
- Rechtsfolgen
- Grenzüberschreitende Sondervergütungen
- Gewinnermittlung und Gewinnabgrenzung