Die Regelungen des deutschen Unternehmensteuerrechts und damit auch der Hinzurechnungsbesteuerung werden voraussichtlich ab dem Jahr 2025 partiell durch die nationale Umsetzung der internationalen Grundsätze zur Mindestbesteuerung überlagert.

Im Rahmen der weiteren Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD wurde international durch das Inclusive Framework on BEPS die Global Anti-Base Erosion Model Rules erstellt. Diese wurden ergänzt zum einen durch einen dazugehörenden Kommentar, den das Inclusive Framework on BEPS am 14.3.2022 veröffentlicht hat, sowie des Weiteren durch die internationalen Arbeiten im Rahmen des sog. GloBE Implementation Framework, insbesondere die am 15.12.2022 vorgelegten Regelungen für sog. Safe Harbours.

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