1. Allgemeine Belastungsberechnung
Die ausländische Gesellschaft C-Ltd. erzielt nach ausländischem Recht ermittelte passive Einkünfte i. H. v. 100.000 EUR. Die nach § 10 Abs. 3 AStG ermittelten passiven Einkünfte betragen 200.000 EUR. Die C-Ltd. hat auf die Einkünfte im Ausland Ertragsteuern i. H. v. 35.000 EUR gezahlt und unterliegt dort somit einer Ertragsteuerbelastung i. H. v. 35 %.
Lösung:
Die Gegenüberstellung der passiven Einkünfte nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 AStG und den von der C-Ltd. entrichteten Steuern ergibt hingegen nur eine Ertragsteuerbelastung i. H. v. 17,5 % und damit von weniger als 25 %. Die C-Ltd. unterliegt somit einer Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 Satz 1 AStG.
2. Belastungsberechnung bei Schedulenbesteuerung
Die ausländische Gesellschaft C-Ltd. erzielt nach § 10 Abs. 3 AStG ermittelte passive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. 150.000 EUR. Diese unterliegen im Sitzstaat einer Besteuerung .H.v. 30 %. Darüber hinaus erzielt die C-Ltd. passive Einkünfte aus einer Darlehensvergabe i. H. v. 150.000 EUR; diese sind funktional nicht der Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. Für die Zinseinkünfte wird im Sitzstaat eine Abgeltungsteuer i. H. v. 15 % erhoben.
Lösung:
Folglich unterliegen ausschließlich die passiven Zinseinkünfte einer Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG. Die übrigen passiven Einkünfte sind hoch besteuert.
3. Belastungsberechnung bei einem progressiven Tarif
Die ausländische Gesellschaft C-Ltd. erzielt nach § 10 Abs. 3 AStG ermittelte passive Einkünfte i. H. v. 400.000 EUR. Die Einkünfte werden im Sitzstaat der C-Ltd. bis zu einer Höhe von 150.000 EUR mit einem Steuersatz i. H. v. 10 % und über 150.000 EUR mit 30 % besteuert. Die Steuer beträgt damit insgesamt 90.000 EUR (150.000 EUR x 10 % = 15.000 EUR zzgl. 250.000 EUR x 30 % = 75.000 EUR).
Lösung:
Die Ertragsteuerbelastung beträgt somit insgesamt 22,5 %. Folglich unterliegen die passiven Einkünfte einer Niedrigbesteuerung i. S. d. § 8 Abs, 5 AStG.
4. Belastungsberechnung bei gemischten Einkünften
Variante a: Unterschiedliche Steuerbelastung der aktiven und passiven Einkünfte:
Die ausländische Gesellschaft C-Ltd. erzielt sowohl aktive Einkünfte i. H. v. 500.000 EUR als auch passive Einkünfte i. H. v. 100.000 EUR. Der Regelsteuersatz im Sitzstaat der C-Ltd. beträgt 30 %. Die passiven Einkünfte werden jedoch mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % besteuert.
Lösung:
Die Ertragsteuerbelastung aller Einkünfte insgesamt beträgt somit 27 % (150.000 EUR + 15.000 EUR = 165.000 EUR). Die passiven Einkünfte unterliegen jedoch nur einer Ertragsteuerbelastung i. H. v. 15 % und damit einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG.
Variante b: Einheitliche Steuerbelastung sämtlicher Einkünfte
Die ausländische Gesellschaft C-Ltd. erzielt sowohl aktive Einkünfte i. H. v. 200.000 EUR, als auch nach § 10 Abs. 3 AStG ermittelte passive Einkünfte i...