BMF, Schreiben v. 14.1.2004, IV A 5 - InvZ 1050 - 1/04, BStBl I 2004, 148

Die Vordruckmuster

und die dazugehörigen Erläuterungen werden hiermit in der Anlage bekannt gemacht.

Die Vordruckmuster stehen ab sofort auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Steuern und Zölle – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Sonstige” zur Ansicht bzw. zum Download bereit.

Bei der Verwendung nichtamtlicher Vordrucke sind die BMF-Schreiben vom 27.12.1999 (BStBl 1999 I S. 1049) und vom 3.7.2001 (BStBl 2001 I S. 418) insbesondere hinsichtlich der im Antrag erforderlichen Wahrheitsversicherung und dem Hinweis auf Anzeigepflichten und auf die strafrechtlichen Folgen ihrer Verletzung sowie der Angabe falscher Tatsachen zu beachten.

 

Normenkette

InvZulG 1999 § 2

InvZulG 1999 § 3

InvZulG 1999 § 3a

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 148

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