Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Inventurpflicht
- Bestandsverzeichnis
- Bestandsveränderungen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Waren (Bestand) |
3980 |
1140 |
|
Fertige Erzeugnisse und Waren |
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren |
3960 |
5880 |
|
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) |
8820 |
4845 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Die Buchung von Änderungen beim Warenbestand erfolgt auf das Konto "Waren (Bestand)" 3980/1140 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren" 3960/5880 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Waren (Bestand) |
|
an Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren |
2 Praxisbeispiel für Ihre Buchhaltung: Änderung des Warenbestands
Hans Groß betreibt einen Einzelhandel mit Elektrogeräten. Das Wirtschaftsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Bilanzstichtag ist somit der 31.12.02. Hans Groß hat seine Inventur am 7.1.03 durchgeführt und für seinen Warenbestand einen Wert von 44.320 EUR ermittelt. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung wie folgt:
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.01 |
|
33.190 EUR |
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.02 |
|
44.320 EUR |
Bestandsveränderung/Bestandserhöhung |
|
+ 11.130 EUR |
Buchungsvorschlag Bestandserhöhung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3980/1140 |
Waren (Bestand) |
11.130 |
3960/5880 |
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren |
11.130 |
Durch die Erhöhung des Warenbestands mindert sich der Wareneinsatz. Durch die vorstehende Buchung tritt daher eine Gewinnerhöhung ein. Ist der Warenbestand am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres niedriger als am Ende des Vorjahres, erhöht sich der Wareneinsatz und damit der Aufwand.
Gesunkener Warenbestand
Es liegen dieselben Daten vor wie im Beispiel zuvor, nur mit dem Unterschied, dass Hans Groß für den Warenbestand am 31.12.02 einen Wert von 28.110 EUR ermittelt. Hans Groß ermittelt die Bestandsveränderung wie folgt:
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.01 |
33.190 EUR |
Warenbestand für die Bilanz vom 31.12.02 |
28.110 EUR |
Bestandsveränderung/Bestandsverminderung |
– 5.080 EUR |
Buchungsvorschlag Bestandsverminderung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3960/5880 |
Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren |
5.080 |
3980/1140 |
Waren (Bestand) |
5.080 |
Werden eigene Produkte und Fremdprodukte verkauft, wird als Bestandskonto das Konto "Fertige Erzeugnisse und Waren" 7100/1100 (SKR 03/04) verwendet.
Nur Bestandsveränderungen werden gebucht
In jedem Jahr ist zum Bilanzstichtag eine Inventur durchzuführen. Der Wert, der mithilfe der Inventur ermittelt wird, wird in der Bilanz ausgewiesen. Es wird allerdings nicht der Betrag gebucht, der ermittelt wurde, sondern nur die Bestandsveränderungen gegenüber dem Vorjahr.
3 Inventurpflicht: Wann eine Inventur erstellt werden muss
Die Pflicht zur Durchführung einer Inventur ergibt sich aus § 240 Abs. 1 HGB in Verbindung mit §§ 140, 141 Abs. 1 AO. Danach sind die Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen.
Allerdings besteht nach § 241a HGB insofern eine Ausnahme von der Inventurpflicht, als Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse (600.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) und 80.000 EUR (60.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) Jahresüberschuss aufweisen, von der Inventurpflicht befreit sind. Die erhöhten Schwellenwerte können bereits freiwillig für Geschäftsjahre angewandt werden, die nach dem 31.12.2022 enden.
Bezüglich der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten betragen die Schwellenwerte des § 141 Abs. 1 AO ebenfalls 800.000 EUR (600.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023) und 80.000 EUR (60.000 EUR bis einschließlich 31.12.2023).
Der Bestätigungsvermerk entscheidet über die Haftung
Für die Haftung des Steuerberaters gegenüber Dritten kommt es entscheidend auf den Wortlaut des Bestätigungsvermerks an. Dieser muss nach Ansicht des OLG Köln im Zusammenhang mit dem im Prüfungsbericht niedergelegten Umfang der Prüfung gelesen werden. Ohne Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten ist der Steuerberater nicht verpflichtet, sich die bei der Inventur erstellten Urlisten aushändigen zu lassen. Ergibt sich aus dem Prüfungsbericht, dass nur Bestandsnachweise geprüft werden, so hat der Steuerberater seine Aufgabe mit der rechnerischen Überprüfung der vom Computer erstellten Bestandslisten erfüllt.
4 Inventur und Inventar: Was ist der Unterschied?
Die genaue Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte und der Schulden bezeichnet man als Inventur. Die Inventur ist ein wichtiges Hilfsmittel de...