Julia Krumm, Thorsten Dicke
Kurzbeschreibung
Diese Jahresabschluss-Checkliste auf aktuellem Rechtsstand bietet dem Jahresabschluss-Ersteller einen Überblick über sämtliche zu bewältigenden Vorarbeiten für den Jahresabschluss.
Einführung
Jeder Praktiker weiß nur zu gut, wie wichtig reibungslose Arbeitsabläufe im Jahresabschlussbereich sind. In der Regel besteht ein enormer Zeitdruck, die Arbeiten neben dem Tagesgeschäft erfolgreich zu erledigen bzw. zu beenden. Hinzu kommen eine Vielzahl von Änderungsgesetzen und Verwaltungsanweisungen oder die im Regelfall die Steuerbilanz betreffenden Jahressteuergesetze, die zu immer neuen Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz führen.
Diese allgemein verwendbare Jahresabschluss-Checkliste auf neuestem Rechtsstand bietet dem Praktiker einen aktuellen Überblick über alle bei der Jahresabschlusserstellung zu beachtenden Regelungen. Sie hilft nicht nur, die Arbeitsabläufe zu beschleunigen, sondern auch das Bearbeiten einzelner Aufgabenbereiche auf verschiedene Mitarbeiter zu delegieren, ohne einen Qualitätsverlust befürchten zu müssen.
Praxisorientierte Fragestellungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gewährleisten ein effektives, sicheres und zeitsparendes Arbeiten. Mehr Hintergrundwissen vermitteln ergänzende Querverweise zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte, zu Verlautbarungen der Finanzverwaltung, zu Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), welche die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer zu Rechnungslegungsfragen erläutern, sowie zu weiterführender Literatur.
Die Autoren: |
Julia Krumm, Steuerberaterin, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Thorsten Dicke, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, bws Graf Kanitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft |
Siehe auch |
Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Anlagevermögen Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Passivseite Jahresabschluss-Checkliste 2016, Allgemein, Steuerliche Besonderheiten Jahresabschluss-Checkliste 2016, Personengesellschaften Jahresabschluss-Checkliste 2016, Kapitalgesellschaften, Handelsbilanz Jahresabschluss-Checkliste 2016, Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz |
Jahresabschluss-Checkliste, Allgemein, Vorarbeiten
Praxis-Checkliste: Vorarbeiten zum Jahresabschluss |
1. Wurde beachtet, dass das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG nach wie vor gilt, durch steuerliche Sondervorschriften und Bewertungsvorbehalte aber durchlöchert wird? Wurde jedoch beachtet, dass gem. § 5 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG steuerrechtliche Wahlrechte autonom und somit unabhängig von der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG ausgeübt werden können? |
□ |
ja |
□ |
nein |
□ |
nicht relevant |
|
Bemerkung: ________________________________________________ |
2. Wurde beachtet, dass gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG von der Handelsbilanz abweichende Werte in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen sind? Wurde beachtet, dass in diesen besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen, die keiner besonderen Form bedürfen, nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EStG der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerrechtlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachgewiesen werden müssen? Wurde beachtet, dass es eines gesonderten Verzeichnisses nicht bedarf, soweit die Angaben bereits im Anlageverzeichnis oder in einem Verzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter enthalten sind? |
□ |
ja |
□ |
nein |
□ |
nicht relevant |
|
Bemerkung: ________________________________________________ |
3. Wurde beachtet, dass nach § 241a HGB Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als
- 600.000 EUR Umsatzerlöse und
- 60.000 EUR Jahresüberschuss
aufweisen, von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung eines Inventars und somit von der Anwendung der §§ 238 - 241 HGB befreit sind? Wird von diesem Wahlrecht Gebrauch gemacht, ist der Einzelkaufmann auch steuerlich von der Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht nach § 140 AO befreit. Für die OHG und KG gilt dieses handelsrechtliche Wahlrecht hingegen nicht. |
□ |
ja |
□ |
nein |
□ |
nicht relevant |
|
Bemerkung: ________________________________________________ |
4. Erfolgte ein korrekter Vortrag der Endsalden aller Vorjahresbilanzkonten? Ergibt die Summe aller Vortragskontensalden (einschließlich Debitoren und Kreditoren) Null? Wurde sichergestellt, dass kein GuV-Konto irrtümlich einen EB-Wert ausweist? |
□ |
ja |
□ |
nein |
□ |
nicht relevant |
|
Bemerkung: ________________________________________________ |
5. Wurden in der Buchhaltung des folgenden Wirtschaftsjahrs sämtliche Vorgänge, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betref... |