Folgenden Unternehmen müssen Ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister veröffentlichen:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
- eingetragene Genossenschaften
- Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z. B. GmbH & Co KG)
- große Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, wirtschaftliche Vereine, öffentlich-rechtliche Rechtsträger als Kaufleute (nach § 1 Publizitätsgesetz)
- Banken und Versicherungsunternehmen
- Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften.
Bei der Offenlegung gilt die Regel: Je größer ein Unternehmen, desto mehr Publizität. Das Gesetz teilt die Gesellschaften in 4 Gruppen:
- Kleinstunternehmen
- kleine Kapitalgesellschaften
- mittelgroße Kapitalgesellschaften und
- große Kapitalgesellschaften.
Unterscheidungsmerkmale sind Bilanzsumme, Umsatzhöhe und Mitarbeiterzahl.
Übersicht: Offenlegungspflichten nach Unternehmensgröße
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Kleinstunternehmen |
Kleine Kapitalgesellschaft |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
Große Kapitalgesellschaft |
Bilanzsumme |
≤ 350.000 EUR |
≤ 6.000.000 EUR |
> 6.000.000 EUR ≤ 20.000.000 EUR |
> 20.000.000 EUR |
Umsatzerlöse |
≤ 700.000 EUR |
≤ 12.000.000 EUR |
> 12.000.000 EUR ≤ 40.000.000 |
> 40.000.000 EUR |
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt |
≤ 10 |
≤ 50 |
≤ 250 |
> 250 |
Umfang des aufzustellenden Jahresabschlusses |
- Stark verkürzte Bilanz
- GuV
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- Verkürzte Bilanz
- GuV
- Anhang
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- Verkürzte Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
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- Bilanz
- GuV
- Anhang
- Lagebericht
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Aufstellungsfrist nach Abschlussstichtag (§ 264 HGB) |
6 Monate |
6 Monate |
3 Monate |
3 Monate |
Prüfungspflicht der Jahresabschlussdaten (§ 316 HGB) |
nein |
nein |
ja |
ja |
Feststellungsfrist nach Abschlussstichtag |
11 Monate |
11 Monate |
8 Monate |
8 Monate |
Offenlegungsfrist nach Abschlussstichtag (§ 325 HGB) |
12 Monate |
12 Monate |
12 Monate |
12 Monate |
Umfang der Offenlegung |
Verkürzte Bilanz |
- Bilanz
- Anhang (ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung)
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- Bilanz (ausreichend ist die für kleine Gesellschaften vorgeschriebene Form)
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (z. B. Angaben zur Ergebnisverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, Bestätigungsvermerk etc.).
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- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Zusätzlich rechtsformspezifische Dokumente (z. B. Angaben zur Ergebnisverwendung, Bericht des Aufsichtsrates, Bestätigungsvermerk etc.)
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Form der Offenlegung |
Wahlweise Hinterlegung oder Offenlegung |
Offenlegung |
Offenlegung |
Offenlegung |
Welche weiteren Unternehmensdaten werden im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht?
Auf der Internetseite http://www.unternehmensregister.de werden folgende Daten veröffentlicht:
- Eintragungen im Handelsregister und deren Bekanntmachung sowie zum Handelsregister eingereichte Dokumente
- Eintragungen im Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
- Unterlagen der Rechnungslegung und deren Bekanntmachung
- gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen
- im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragungen (nach § 127 a Aktiengesetz)
- Veröffentlichungen von Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie nach der Börsenzulassungs-Verordnung
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen inländischer Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften nach dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz
- Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte.
Damit besteht auch der direkte Online-Zugriff auf alle in den Handelsregistern hinterlegten Firmendaten, das sind z. B. Gesellschaftsverträge, die Gesellschafterliste, Unternehmensverträge, aber auch: Bekanntmachungen über Kapitalerhöhungen, über die Eröffnung von Insolvenzverfahren oder die Löschung von Firmen. Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Gebühren pro Anfrage liegen je nach Datenumfang zwischen 1,50 EUR und 4,50 EUR.
Wie erfolgt die Datenübermittlung?
Daten und Aufträge zur Veröffentlichung müssen Unternehmen in digitaler Form unter der Internetadresse https://publikations-serviceplattform.de an den Bundesanzeiger Verlag schicken. Zugelassene Datei-Formate sind Word, RTF, Excel und ein spezielles XML-Format. Über Einzelheiten informiert die Serviceplattform des elektronischen Bundesanzeigers. Hier können Sie z. B. auch Benachrichtigungsdienste per E-Mail einrichten oder die eigenen Registrierungsdaten verwalten.
Was passiert bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten?
Wer Jahresabschlüsse nicht entsprechend den Vorschriften des EHUG veröffentlicht, wird zunächst mit einem Ordnungsgeld zwischen 2.500 und 25.000 EUR (Kleinstunternehmen: ab 500 EUR, kleine Kapitalgesellschaften: ab 1.000 EUR) abgemahnt und aufgefordert, die fehlenden Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nachzureichen. Zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr von 103,50 EUR fällig. Reicht das Unternehmen die monierten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist ein, wird Bußgeld festgesetzt.