SGB VI § 19 Dauer berufsfördernder Leistungen (außer Kraft)

Die §§ 17 bis 19 SGB VI sind gem. Art. 6 Nr. 15 des SGB IX vom 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) mit Wirkung vom 1.7.2001 außer Kraft getreten. Entsprechende Regelungen enthalten nun die §§ 33 ff. SGB IX.

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