0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Mit Wirkung zum 1.1.2005 ist die Arbeitslosenhilfe ohne Übergangsregelung durch das Arbeitslosengeld II abgelöst worden. Dabei handelt es sich um eine Grundsicherungsleistung, die Elemente der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe enthält. § 234 ist eine Vertrauensschutzregelung.

2 Rechtspraxis

 

Rz. 3

Die Vorschrift ist ohne Bedeutung, da sie durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. Sie sollte deshalb aufgehoben werden.

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