1.1 Regelungsinhalt und Normzweck
Rz. 2
§ 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird.
1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften
Rz. 3
§ 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondiert daher auch mit § 255a, der eine übergangsrechtliche Sonderregelung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 beinhaltet. § 255b beinhaltet insoweit die Verordnungsermächtigung, mit der die Bundesregierung ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres zu bestimmen (vgl. insoweit auch die allgemeine Verordnungsermächtigung in § 69). Außerdem ist bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2026 auch § 255d zu berücksichtigten, der eine Sonderregelung zu dem in § 68 Abs. 4 geregelten Nachhaltigkeitsfaktor beinhaltet.
1.3 Entfall zum 1.7.2024 – Rentenüberleitung
Rz. 4
Die Regelung ist durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) zum 1.7.2024 entfallen. Dadurch gelten ab diesem Zeitpunkt auch für Zeiten im Beitrittsgebiet die entsprechenden Grundvorschriften des Zweiten Kapitels, wonach für die Rentenberechnung Entgeltpunkte zu ermitteln und mit dem aktuellen Rentenwert zu vervielfältigen sind (vgl. die ausdrücklichen gesetzgeberischen Erwägungen in BT-Drs. 18/11923 S. 29 = BR-Drs. 155/17 S. 24).
1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV
Rz. 5
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die ursprünglich auch § 254c erfassen. Die GRA der DRV zu § 254c hatte zuletzt den Stand 12.7.2021 und konnte bis zum Gültigkeitsablauf am 30.6.2024 im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung (rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de) eingesehen werden: . Mit Wegfall der Regelung hat die Deutsche Rentenversicherung die GRA vom Netz genommen.