Rz. 42
Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015, 374.
Niemeyer, Auf dem Prüfstand – 2. Vergleichsbewertung, rv 2018, 104.
N.N., Studienjahre erhöhen die Rente nicht – Rentenversicherung – Anm. zu: BVerfG, Beschluss v. 18.5.2016 – 1 BvR 2217/11 u. a., SozSichplus 2016, Nr. 9, 1.
Ruland, "Abwertung" Schulausbildung/Vertrauensschutz – Anmerkung zum Urteil des BSG v. 19.4.2011 – B 13 R 27/10 R, SGb 2012, 241.
Spiolek, Verfassungsmäßiger Wegfall einer rentensteigernden Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung in Rentenberechnung – Anmerkung zu: BSG, Urteil v. 19.4.2011 – B 13 R 27/10 R, jurisPR-SozR 8/2012 Anm. 3.
Rz. 43
Die Begrenzung des Gesamtleistungswerts für Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung durch § 74 Satz 4 i. V. m. § 263 Abs. 3 (jeweils i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004) verstößt nicht gegen das Sozialstaatsprinzip:
BSG, Urteile v. 19.4.2011, B 13 R 8/11 R und B 13 R 55/10 R.
Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung genießen als Bestandteil der Rentenanwartschaft nur einen abgeleiteten Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) mit geringerer Intensität als Beitragszeiten, die (unmittelbar) durch mit Beiträgen versicherter Arbeitsleistung erworben sind:
BSG, Beschluss v. 22.7.2015, B 13 R 125/15 B, in Fortführung zu BSG, Urteil v. 19.4.2011, B 13 R 27/10 R.
Es ist verfassungsgemäß, dass Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung – im Gegensatz zu Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – nicht mehr rentensteigernd bewertet werden:
BSG, Urteile v. 19.4.2011, B 13 R 27/10 R, B 13 R 28/10 R, B 13 R 29/10 R.
Nochmals zur Verfassungskonformität der Regelungen in § 74 Satz 4 i. V. m. § 263 Abs. 3; Nichtbewertung u. a. von Zeiten der Hochschulausbildung:
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen