a) Zuschlagsberechnung bei Arbeitgeberanteilen von 15 %
Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung vom 1.4.2012 – 31.8.2012
Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 400,00 EUR
Rentenbeginn ist der 1.5.2015
Zuschlag für das Entgelt:
2.000,00 EUR : 33.002,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2012) = 0,0606
0,0606 × 15 = 0,0464 Entgeltpunkte
19,6
Unter Berücksichtigung des ab 1.7.2015 geltenden aktuellen Rentenwerts von 29,21 EUR (§ 68) ergibt sich daraus ein monatlicher Rentenbetrag von 1,36 EUR.
b) Zuschlagsberechnung bei Arbeitgeberanteilen von 5 % (Beschäftigung im Privathaushalt)
Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung vom 1.4.2012 – 31.8.2012
Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 400,00 EUR
Rentenbeginn ist der 1.5.2015
Zuschlag:
2.000,00 EUR : 33.002,00 EUR = 0,0606
0,0606 × 5 = 0,0155 Entgeltpunkte
19,6
Unter Berücksichtigung des ab 1.7.2015 geltenden aktuellen Rentenwerts von 29,21 EUR (§ 68) ergibt sich daraus ein monatlicher Rentenbetrag von 0,45 EUR.