1.1 Inhalt der Regelung
Rz. 2
§ 4 erfasst abschließend alle Tatbestände, die es ermöglichen, in der Rentenversicherung aufgrund eines Antrages eine Versicherungspflicht zu begründen und regelt damit die Versicherungspflicht auf Antrag. Dabei regelt Abs. 1 die Versicherungspflicht auf Antrag für den Personenkreis mit Auslandsbezug. Abs. 2 trifft eine weiterführende Reglung für selbständig Tätige, Abs. 3 betrifft die Versicherungspflicht auf Antrag für Personen bei Bezug von Entgeltersatzleistungen u. a. Abs. 3a ordnet die Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit und die Befreiung von der Versicherungspflicht auch für die Versicherungspflicht auf Antrag nach Abs. 3 an. Abs. 4 schließlich regelt Beginn und Ende der Versicherungspflicht auf Antrag.
1.2 Normzweck
Rz. 3
Ziel ist zunächst die Stärkung der Solidargemeinschaft der Beitragszahler.
Dem Versicherungstatbestand ist im Wesentlichen für alle erfassten Fallgruppen gemeinsam, dass Personen über den Fall der Ausstrahlung (§ 4 SGB IV) hinaus für eine begrenzte Zeit außerhalb des Geltungsbereichs des SGB VI beschäftigt sind. Sinn der Regelung ist es, dem Versicherten die Möglichkeit zu geben, Lücken in seiner Versicherungsbiografie zu schließen; so z. B. um die 3/5 Belegung nach § 43 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB VI für eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechtzuerhalten. Eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes in der deutschen Rentenversicherung schließt dabei eine Versicherungspflicht auf Antrag für dieselbe Beschäftigung generell aus (zutreffend GRA der DRV zu § 4 SGB VI, Stand 23.2.2022, Anm. 2.5 mit Beispielen, woher eine solche anderweitige Versicherung rühren kann).
Rz. 4
Die Versicherungspflicht auf Antrag hat daher in allen Anwendungsbereichen Auffangfunktion. Zentrale Voraussetzung der Anwendung von § 4 ist daher zunächst, dass nicht bereits kraft Gesetzes Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
1.3 Vorgängervorschriften
Rz. 5
Vorgängervorschriften zu § 4 finden sich in § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und 9 RVO bzw. in § 2 Abs. 1 Nr. 10 und 11 AVG.
1.4 Ergänzende Regelungen
Rz. 6
Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Auswirkungen von § 4 sind auf die ergänzenden Regelungen in §§ 165, 166, 276 bezüglich der beitragsrechtlichen Einnahmen sowie auf die §§ 169, 170, 179 Abs. 2 hinsichtlich der Beitragstragung zu verweisen (vgl. die dortige Kommentierungen). Außerdem ist § 229 Abs. 4 zu beachten.
1.5 Verwaltungsvorschriften
Rz. 7
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 4 erfassen. Die GRA zu § 4: Versicherungspflicht auf Antrag hat den Stand: 23.2.2022 (i. d. F. Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG) v. 27.6.2017, in Kraft getreten am 5.7.2017; der Abschnitt ab Rz. 77 wurde bezüglich des Flexirentengesetzes aktualisiert) und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0004.html (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).
Rz. 8
Außerdem stellt die Deutsche Rentenversicherung im Internet diverse Merkblätter zur Verfügung. So insbesondere das Merkblatt zur Antragspflichtversicherung V0032, das ebenfalls online unter folgender Adresse abrufbar ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0032.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).
Rz. 9
Das Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige V0025 ist online unter folgender Adresse abrufbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0025.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).
Rz. 10
Das Merkblatt zum Auslandsschulwesen wird durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) editiert und findet sich online unter der Adresse: https://www.auslandsschulwesen.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ZfA/DE/FinanzielleRegelungen_ADLK-BPLK/3_Bundesprogrammlehrkraefte/Antragspflichtversicherung_Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).