Die Begriffe Eigenkapital, Reinvermögen und Betriebsvermögen werden oft unterschiedlich verwendet. Dabei meinen aber alle das Gleiche.
3.1 Eigenkapital/Reinvermögen – ein handelsrechtlicher Begriff
Der Begriff Eigenkapital stammt aus dem Handelsrecht. Handelsrechtlich muss der Kaufmann sein Eigenkapital ausweisen. Eigenkapital wird in der Praxis auch als Reinvermögen bezeichnet. Reinvermögen ist ein Begriff, der in früheren Zeiten verwendet wurde.
3.2 Betriebsvermögen – ein steuerrechtlicher Begriff
Der Begriff Betriebsvermögen kommt aus dem Steuerrecht. Bei einem gewerblichen Betrieb, für den die Verpflichtung besteht, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen oder für den freiwillig Bücher geführt und regelmäßig Abschlüsse gemacht werden, muss der Gewerbetreibende den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG ermitteln.
Steuerrechtlich setzt sich das Konto Betriebsvermögen aus folgenden Werten zusammen:
Soll |
Betriebsvermögen |
Haben |
Anfangsbestand (negativ) |
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Anfangsbestand (positiv) |
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Privatentnahmen |
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Privateinlagen |
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Verlust lt. Gewinn- u. Verlustrechnung |
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Gewinn lt. Gewinn- u. Verlustrechnung |
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Endbestand (positiv) |
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Endbestand (negativ) |
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Summe |
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Summe |
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Viele Geschäftsvorfälle haben Auswirkung auf den variablen Teil des Eigenkapitals/Betriebsvermögens. Durch Buchungen auf diesem Konto würde dem Kaufmann/Unternehmer der Überblick verloren gehen. Aus diesem Grund wird auf dem Konto Eigenkapital/Betriebsvermögen im laufenden Geschäftsjahr nicht gebucht. Die laufenden Buchungen für
- private Einlagen oder Entnahmen werden über Privatkonten
- Aufwand und Ertrag werden über Erfolgskonten
abgewickelt.
Erst im Jahresabschluss werden diese abgeschlossenen Konten dem Konto Eigenkapital/Betriebsvermögen zugeführt. Bei Personengesellschaften werden diese Konten über das variable Eigenkapital/Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter abgewickelt. Die Aufwands- und Ertragskonten (Erfolgskonten) werden auf dem Gewinn- und Verlustkonto gesammelt. Der Saldo des Gewinn- und Verlustkontos wird anschließend auf das Konto "Eigenkapital/Betriebsvermögen", bzw. auf das variable Eigenkapital/Betriebsvermögen der einzelnen Gesellschafter der Personengesellschaft übertragen.