Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Grundsätzlich gilt, dass Eintragungen im Kassenbuch nicht geändert werden dürfen. Fehler, die unterlaufen sind, müssen allerdings im Kassenbuch korrigiert werden. Wichtig ist, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleiben muss. Wenn Daten geändert werden, dann sollte das Datum der Änderung vermerkt werden.
Eintragungen im Kassenbuch dürfen also nicht überschrieben, durchgestrichen, überklebt, ausgelöscht, radiert oder mit Tipp-Ex übermalt werden. Für Eintragungen muss außerdem ein Stift verwendet werden, bei dem der Text nicht spurlos beseitigt oder geändert werden kann, d. h., es darf ein Kugelschreiber verwendet werden, ein Bleistift jedoch nicht. Das Kassenbuch muss in lesbarer Form über 10 Jahre aufbewahrt werden.
Vorsicht bei rechnerischen Kassenfehlbeträgen
Da nicht an jedem Tag eine Endsumme ermittelt wird, können Kassenfehlbeträge entstehen, die zunächst unbemerkt bleiben. Ein Kassenfehlbetrag kann sich nur rechnerisch ergeben. Tatsächlich kann aber nicht mehr Bargeld ausgegeben werden, als in der Kasse tatsächlich vorhanden ist.
5.2.1 Bei Kassenfehlbeträgen erhöht der Betriebsprüfer die Bareinnahmen
Da es tatsächlich keine Kassenfehlbeträge geben kann, unterstellt der Betriebsprüfer, dass der Unternehmer nicht alle Einnahmen erfasst hat, und erhöht die Betriebseinnahmen um einen geschätzten Betrag.
Der Betriebsprüfer darf jedoch nicht die Summe aller Fehlbeträge addieren. Er darf die Einnahmen nur um den jeweils höchsten Fehlbetrag erhöhen, zuzüglich des Betrags, der im Durchschnitt als üblicher Kassenbestand vorhanden ist.
5.2.2 Ursachen und Ermittlung von Kassenfehlbeträgen
Kassenbewegungen |
EUR |
Kassenbestand am 20.1.01 |
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1.250,00 |
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Einnahmen vom 20.1. bis 31.1.01 |
+ |
7.329,00 |
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Ausgaben vom 20.1. bis 31.1.01 |
– |
9.500,00 |
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Kassenfehlbetrag am 31.1.01 |
– |
921,00 |
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Einnahmen vom 1.2.bis 28.2.01 |
+ |
4.400,00 |
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Ausgaben vom 1.2. bis 28.2.01 |
– |
5.200,00 |
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Kassenfehlbetrag am 28.2.01 |
– |
1.721,00 |
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Ermittlung von Fehlbeträgen
Führt der Unternehmer ein Kassenbuch, wird der Betriebsprüfer seine Kassenführung immer überprüfen. Er wird dabei sein EDV-Kontrollprogramm IDEA verwenden, das innerhalb kürzester Zeit ermittelt, ob und in welcher Höhe Fehlbeträge vorhanden sind.
Will der Unternehmer selbst seine Kassenstände ohne IDEA kontrollieren, sucht er die Zeiträume heraus, in denen sein Kassenbestand verhältnismäßig niedrig ist. Hier ist die Wahrscheinlichkeit von Kassenfehlbeträgen am größten.
Kassenfehlbeträge entstehen oft durch eine falsche zeitliche Zuordnung. Der Unternehmer hat also die Möglichkeit, nach einer plausiblen Erklärung für das Entstehen von Kassenfehlbeträgen zu suchen.
Eigenbelege bei fehlenden Rechnungen
Wenn die Betriebseinnahmen errechnet werden, müssen alle anderen Geldbewegungen durch Belege dokumentiert werden. Soweit Fremdbelege fehlen, sind Eigenbelege zu verwenden. Alles, was nicht schriftlich vorliegt, wird in der Hektik des Tagesgeschäfts schnell vergessen. Das darf nicht sein, weil ansonsten die Einnahmen nicht zutreffend ermittelt werden können.
Als Eigenbelege sollten Buchungszettel verwendet werden, die bereitliegen sollten, damit diese bei Bedarf sofort ausgefüllt werden können.
Kassenfehlbeträge können z. B. folgende Ursachen haben:
- Es ist ein Rechenfehler unterlaufen, so dass tatsächlich kein Minus vorhanden ist. Um den Fehler zu finden, ist es erforderlich, jeden Tag des betroffenen Zeitraums zu prüfen. Nur so kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein Rechenfehler vorliegt oder nicht.
- Es sind Bareinnahmen verspätet ins Kassenbuch eingetragen worden. Dieser Fehler kann festgestellt werden, indem jedes Zahlungsdatum kontrolliert und mit dem Eintragungsdatum im Kassenbuch verglichen wird. Das setzt voraus, dass der Zahlungseingang auch vermerkt worden ist oder der Zahlungseingang unter Angabe des Datums quittiert worden ist.
- Barausgaben können zeitlich unzutreffend ins Kassenbuch eingetragen worden sein. Ob dies der Fall ist, kann nur anhand der Belege des betreffenden Zeitraums kontrolliert werden. Es ist insbesondere auf die Reisekostenabrechnungen zu achten. Denn häufig wird ein Geldbetrag vor Beginn der Geschäftsreise aus der Kasse genommen und die Abrechnung erst nach der Geschäftsreise ins Kassenbuch eingetragen.
- Privateinlagen sind nicht oder zeitlich verspätet ins Kassenbuch eingetragen worden. Es ist zu prüfen, ob Bareinzahlungen im Kassenbuch vergessen worden sind. Es kann auch sein, dass Aufwendungen ins Kassenbuch eingetragen wurden, die der Unternehmer privat gezahlt hat, ohne die private Einlage zu erfassen.
Ohne plausible Erklärung wird es nicht möglich sein, die Behauptung des Betriebsprüfers zu widerlegen, dass Betriebseinnahmen nicht erfasst worden sind.
Buchungszettel/Eigenbeleg
Eigenbeleg Nr. …… vom ………… |
Text (Bezeichnung des Vorgangs, Buchungssatz usw.) |
Ausgabe |
Einnahme |
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ausgestellt: …………… |
Anmerkung: |
5.2.3 Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor
Ergibt die Kassendifferenz einen Fehlbetrag, ein Manko, buchen Sie diesen auf das Konto "Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" 2309 (SKR 03) bzw. 6969 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonstige Aufwendungen unregelmäßig |
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an Kasse |