Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Neben Maßnahmen für die Minderung der Treibhausgasemissionen im Unternehmen (und bei Lieferanten und Mandanten) lassen sich auch Angebote für die Kompensation der Emissionen nutzen. Dies ist in der Regel dann erforderlich, wenn eine Steuerkanzlei anstrebt, den Betrieb CO2-neutral aufzustellen. Zwar können die beschriebenen Maßnahmen helfen, die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken, doch verbleiben sogar bei einem Fokus auf die unternehmensinternen (und nicht auch noch die lieferanten- und die mandantenbezogenen) Emissionen nach den Maßnahmen zur Minderung von Energiebedarf und zur Verbesserung der Energieeffizienz noch Emissionen übrig.
Merksatz: Die CO2-Kompensation ergänzt die Vermeidung und die Verminderung von Treibhausgas-Emissionen. |
Maßnahmen der CO2-Kompensation sparen Emissionen örtlich und sachlich unabhängig von der Entstehung der Emissionen ein. Es geht einerseits um eine bilanzielle Maßnahme, andererseits auch um eine wirksame Minderung, allerdings unabhängig von den unternehmerischen Prozessen. Es lassen sich grundsätzlich zwei Ansätze für die CO2-Kompensation unterscheiden:
- Finanzierung von CO2-Vermeidung und -Reduktion. Dazu zählt die Finanzierung von Projekten zur Erzeugung von Strom oder Wärme mithilfe erneuerbarer Quellen oder die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Entwicklungsländern. Dazu zählt auch der Erwerb von CO2-Zertifikaten aus dem europäischen Emissionsrechtehandelssystem.
- Erzeugung von Negativemissionen. Mithilfe der Aufforstung von Bäumen oder der Förderung der Humusbildung werden Emissionen aus der Umwelt aufgenommen (sog. Sequestrierung).
Der Nachteil der CO2-Kompensation liegt in der Entfernung der Klimaschutzmaßnahmen von dem Umfeld des Verursachers. Damit wird es zuweilen als Ablasshandel oder Freikauf kritisiert. Gleichwohl kann die CO2-Emission zu deutlich effizienteren Klimaschutzmaßnahmen führen, d. h. die eingesparte Tonne an Treibhausgasen ist deutlich günstiger möglich, als durch eine Einsparung im Unternehmen bzw. im direkten Umfeld des verursachenden Unternehmens. Da der Klimaschutz eine weltweite Aufgabe ist, stellt die CO2-Kompensation ein probates Mittel für Steuerkanzleien dar, in Ergänzung zu vor-Ort-Maßnahmen mit der CO2-Neutralität ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit zu setzen.
Die CO2-Neutralität der Steuerkanzlei kann darüber hinaus öffentlichkeitswirksam in den Kanzleiräumen und im online-Auftritt beworben werden. Damit lässt sich eine Positionierung gegenüber Kunden und eine Differenzierung gegenüber Wettbewerbern erreichen.