Rz. 862

[Autor/Stand] Besonders dringlich erscheint die Prüfung der Notwendigkeit einer Selbstanzeige bspw., wenn das FA eine Außenprüfung ankündigt, eine Prüfung bei einem Geschäftspartner stattfindet, das FA im Veranlagungsverfahren Auskunft verlangt (z.B. bei einem Grundstückskauf nach der Herkunft des Geldes für die Zahlung des Kaufpreises fragt oder bei Anfragen aufgrund von Kontrollmitteilungen), eine bestimmte Branche schwerpunktmäßig überprüft oder mit Fahndungsmaßnahmen überzogen wird (s. Banken, Ärzte, Dentallabors etc.), "Rachemaßnahmen" vonseiten eines gekündigten Mitarbeiters, der geschiedenen Ehefrau oder eines Geschäftspartners, mit dem man sich überworfen hat, drohen oder wenn bereits ein Strafverfahren auf Veranlassung von Sozialversicherungsträgern eingeleitet ist. Auch wenn der Stpfl. von dem Ankauf einer CD mit Steuerdaten Kenntnis erlangt (aufgrund von Presseberichten oder durch einen Anruf seiner Bank) kann Eile geboten sein.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

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