Rz. 884

[Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist auch die Abgabe einer sog. "vorsorglichen Selbstanzeige" zu überlegen. Sie dient weniger der Beseitigung strafbaren Verhaltens, sondern vielmehr der Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungshandlungen. Eine solche Vorgehensweise kann sich dann anbieten, wenn zwar die eigene steuerliche Würdigung in der Vergangenheit für richtig befunden wurde, aktuell jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass die Finanzverwaltung vergleichbare Sachverhalte als steuerpflichtig behandelt. Hat sich das Risiko strafprozessualer Maßnahmen (Durchsuchung etc.) derart verdichtet, dass auch für den eigenen Sachverhalt mit Fahndungsmaßnahmen zu rechnen ist, so kann sich ein solcher Schritt nach vorn empfehlen. Dies ist etwa der Fall, wenn bei Geschäftspartnern bereits eine "Fahndungswelle" begonnen hat und es gewichtige Anzeichen dafür gibt, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, dass diese auf das eigene Unternehmen ausgedehnt wird. Durch eine vorsorgliche Offenlegung der Sachverhalte und eine ergänzende Kontaktaufnahme mit dem etwa zuständigen Strafsachen-FA können hierdurch die mit Fahndungsmaßnahmen verbundenen negativen Folgen (Publizität etc.) vermieden werden. Vor- und Nachteile einer vorsorglichen Selbstanzeige sind sorgfältig abzuwägen. Hier ist das Fingerspitzengefühl des Beraters gefordert.

 

Rz. 885

 

Muster: "Vorsorgliche Selbstanzeige"

An das

Finanzamt Köln-West

Firma NN

Steuer-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie eine Darstellung über Sachverhalte, bei denen nach vorläufiger Einschätzung eine andere steuerliche Behandlung als die bislang vorgenommene nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Sachverhalte sollen vorsorglich zur steuerlichen Bewertung offengelegt werden.

...

Dabei haben wir unserer steuerlichen Behandlung folgende steuerliche Rechtsansicht zugrunde gelegt:

...

Wir gehen davon aus, dass die steuerliche Behandlung in der Vergangenheit zutreffend war. Wir wurden jedoch zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass die Finanzverwaltung in derartigen Fällen nach vorläufiger Rechtsauffassung davon ausgeht, dass es ... Der Sachverhalt soll daher vorsorglich zur steuerlichen Bewertung offengelegt werden, um die Finanzverwaltung in die Lage zu versetzen, eine eigene steuerliche Würdigung vorzunehmen.

Bei Annahme einer anderen steuerlichen Behandlung würde der vorstehende Sachverhalt zur Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage in folgender Höhe führen:

Jahr 10: ... EUR

Jahr 11: ... EUR

...

Soweit weitere Unterlagen und Einzelbelege benötigt werden, werden diese selbstverständlich umgehend bereitgestellt. Im Übrigen halten wir es für sinnvoll, die aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen zeitnah persönlich mit Ihnen zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

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