Rz. 597

[Autor/Stand] Unstreitig können danach Vertreter sein

  • die gesetzlichen Vertreter i.S.d. §§ 34, 35 AO[2];
  • die gewillkürten Vertreter, z.B. der Steuerberater[3] und Bevollmächtigte i.S.d. §§ 80, 81 AO[4].
 

Rz. 598

[Autor/Stand] Nach dem soeben skizzierten Sphärengedanken (s. Rz. 596) zählen hierzu aber auch Personen ohne Vertretungsmacht, die in den betrieblichen Machtbereich des Adressaten (insb. die betriebliche Organisation des Täters) eingegliedert sind, und von denen unter gewöhnlichen Umständen die Weiterreichung der Mitteilung erwartet werden kann.

 

Rz. 599

[Autor/Stand] Nach den dargestellten Grundsätzen entscheidet sich auch, inwieweit Personen, die in einer engen persönlichen Beziehung zum/zur Stpfl. stehen, insb. Familienangehörige (Ehefrau, Ehemann, Kinder usw.), Vertreter i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO sein können: Sie gehören, wenn sie mit dem Stpfl. eine Wohngemeinschaft haben, zu seinem Einflussbereich. Mit einer Weitergabe der Mitteilung ist grds. zu rechnen. Bei Familienangehörigen, die in Fragen des Steuerrechts nicht sachkundig sind, ist regelmäßig eine wirksame "Mitteilungsbefugnis" zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen anzunehmen[7]. Eine solche Mitteilungsbefugnis ist bspw. auch für den Dienstvorgesetzten eines Bundeswehrangehörigen anzunehmen[8]. Joecks[9] hält es z.B. für den Fall, dass der Ehefrau die Einleitung des Steuerstrafverfahrens gegen ihren Ehemann bekannt gegeben worden ist und dieser kurz darauf Selbstanzeige erstattet, für eine tatrichterliche Beweisfrage, ob es sich dabei um einen Zufall handelt oder er von ihr unterrichtet worden ist, mit der Folge, dass ihm die Entdeckung der Tat bekannt war, mithin also der Ausschlussgrund des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO vorliegt.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.07.2021
[2] Ebenso Kemper in Rolletschke/Kemper, § 371 AO Rz. 184 f.; Hüls/Reichling in Hüls/Reichling2, § 371 AO Rz. 116.
[3] Bilsdorfer, wistra 1984, 131.
[4] Hüls/Reichling in Hüls/Reichling2, § 371 AO Rz. 116.
[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.07.2021
[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.07.2021
[7] Im Ergebnis ebenso Kemper in Rolletschke/Kemper, § 371 AO Rz. 184; Franzen in FGS3, § 371 AO Rz. 105.
[8] Vgl. auch Theil, BB 1983, 1278.
[9] Joecks in JJR8, § 371 AO Rz. 284.

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