Rz. 11
[Autor/Stand] Neben dem klassischen Schmuggel treten zunehmend Formen des Intelligenzschmuggels auf[2]. Das Hauptbetätigungsfeld des Schmugglers liegt überwiegend nicht mehr an der "grünen Grenze", sondern im regulären grenzüberschreitenden Verkehr. Verbotswidrige Verbringungen sind von größter praktischer Bedeutung und gehören inzwischen zu einem der Hauptbetätigungsfelder der organisierten Kriminalität[3]. Das betrifft insbesondere den Rauschgift- und Waffenschmuggel, das illegale Verbringen nuklear verseuchten Materials, Giftmülls, gefälschter Medikamente oder geschützter Tierarten, den illegalen Technologietransfer (illegale Ausfuhr von Anlagen[-teilen] der Nukleartechnik, Chemie- und Biowaffentechnologie, zur Exportkontrolle von Dual-Use-Waren s. Rz. 23, 29)[4] und die Produktpiraterie[5].
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