Rz. 84

[Autor/Stand] Die selbständige Ermittlungsbefugnis der FinB i.S.d. § 386 Abs. 2 AO besteht auch dann, wenn die Steuerstraftat oder die ihr gleichgestellte Tat (s. Rz. 55 ff.) zu einem Allgemeindelikt im Verhältnis der Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB steht, ohne prozessual einheitlich i.S.d. § 264 StPO mit ihm verknüpft zu sein (s. näher Rz. 95, 100; zum prozessualen Tatbegriff s. Rz. 68; § 370 Rz. 867).

 

Rz. 85– 88

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Peters/Bertrand, Stand: 01.02.2022
[Autor/Stand] Autor: Peters/Bertrand, Stand: 01.02.2022

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