Rz. 76.2

[Autor/Stand] Nach ganz überwiegende. Ansicht fällt der Zuschlag, der nach § 162 Abs. 4 AO festgesetzt werden kann, wenn der Stpfl. nach § 90 Abs. 3 AO vorgeschriebene Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle mit Auslandsbezug mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG nicht oder nicht in verwertbarer Form vorlegt, mangels gesetzlicher Erwähnung nicht unter das Zwangsmittelverbot[2].

[Autor/Stand] Autor: Hilgers-Klautzsch, Stand: 01.03.2024
[2] Tormöhlen in HHSp., § 393 AO Rz. 76d; Klaproth in Schwarz/Pahlke/Keß, § 393 AO Rz. 16g; Roth in Rolletschke/Kemper/Roth, § 393 AO Rz. 48.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge