Rz. 9

[Autor/Stand] In Steuerstrafverfahren bieten zumeist die amtlichen Wahrnehmungen aufgrund eigener Ermittlungen der FinB im Besteuerungsverfahren (vor allem Kontrollmitteilungen, s. Rz. 12.1 f.) sowie amtliche Mitteilungen anderer Behörden oder öffentlicher Stellen (s. Rz. 13 ff.) die Anlässe für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen. Praktisch bedeutsame Erkenntnisbasis ist daneben die aus fiskalischen Gründen besonders privilegierte Selbstanzeige nach § 371 AO. Die allgemeine Strafanzeige bzw. der Strafantrag sind vergleichsweise selten Auslöser für Ermittlungen, als Erkenntnisquelle aber nicht zu vernachlässigen (s. Rz. 10 und 11).

Die nachfolgend im Überblick beschriebenen Erkenntnisquellen bilden die Vorstufe zu den eigentlichen verfahrenseröffnenden Maßnahmen durch die zur Einleitung gem. § 397 Abs. 1 AO befugten Stellen (s. Rz. 14 ff.).

[Autor/Stand] Autor: Peters, Stand: 01.09.2021

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