Rz. 540

[Autor/Stand] Mit dem steuerlichen Arrest werden Steueransprüche gesichert, die im Zeitpunkt der Anordnung des Arrestes noch nicht vollstreckbar sind. Es soll vermieden werden, dass die spätere Zwangsvollstreckung ins Leere geht. Das Verfahren gliedert sich in zwei Teile: die Anordnung und Aufhebung sowie das Verfahren zur Vollstreckung.

[Autor/Stand] Autor: Peters, Stand: 01.10.2022

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